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Zollbericht Saudi-Arabien Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Einfuhrverbote werden aus kulturellen und religiösen Gründen erlassen, aber auch zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Volkes.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das gemeinsame Zollgesetz des Golfkooperationsrat (GCC) unterscheidet zwischen Einfuhrverboten und genehmigungspflichtigen Einfuhren. Da jeder Mitgliedstaat den Warenkreis für diese Maßnahmen in eigener Zuständigkeit festlegt, gilt es, bei der Wareneinfuhr jeweils die nationalen Bestimmungen zu beachten.

Beispielsweise besteht für folgende Produkte (komplette Liste hier) ein Einfuhrverbot in Saudi-Arabien:

  • geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • lebende Schweine, Schweinefleischprodukte, Schweineleder
  • Betäubungsmittel und ihre Rohprodukte
  • alkoholische Getränke und alle Lebensmittel, die Alkohol enthalten
  • Süßwaren in Form von Zigaretten
  • Weinhefe
  • Kautabak und Schnupftabak
  • Werbematerial für Zigaretten
  • Glücksspielgeräte und -automaten
  • Asbest
  • radioaktiv belastete Produkte
  • ozonschädigende Substanzen
  • Industrieabfälle
  • Plastiktüten, die nicht biologisch abbaubar sind
  • gebrauchte elektrische Haushaltsgeräte für den Weiterverkauf
  • Hoverboards
  • bestimmte Videospiele
  • Laserpointer
  • Waffen für den nicht-militärischen Bereich
  • israelische Ursprungswaren oder Waren mit israelischen Logos.

Außerdem dürfen alle Produkte, auch Publikationen und Kunstwerke, die in Saudi-Arabien aus moralischer oder religiöser Sicht als anstößig empfunden werden, nicht importiert werden.

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