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Schweden: Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Mit dem Lag (2017:631) om registrering av verkliga huvudmän hat die schwedische Regierung den gesetzlichen Rahmen für ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die meisten schwedischen Unternehmen, Vereine und juristischen Personen müssen Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (verkliga huvudmän) melden. Wirtschaftliche Eigentümer sind nach Kapitel 1 § 3 des Gesetzes über die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen. Bei einem Wert von mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft wird die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer vermutet (Kapitel 1 § 4 Nr. 1 Gesetz über die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer). Eintragungspflichtig sind vor allem juristische Personen mit Sitz in Schweden oder solche, die steuerpflichtige Geschäfte in Schweden ausüben. Neu registrierte Unternehmen und Vereinigungen müssen Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eintragung mitteilen. Für die Eintragung ist eine Gebühr in Höhe von 250 Schwedischen Kronen (circa 25 Euro) zu entrichten.

Die Informationen bezüglich des wirtschaftlichen Eigentümers (ultimate beneficial owner - UBO), die nach erfolgter Registrierung abrufbar sind, richten sich nach der Verordnung über die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer (Förordning (2017:667) om registrering av verkliga huvudmän). Hierzu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Geburtsdatum sowie Natur und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Alle registrierten Daten werden für fünf Jahre gespeichert. Informationen zu dem Register der Wirtschaftlichen Eigentümer sind über die Webseite der schwedischen Firmenregistrierungsbehörde Bolagsverket abrufbar (auf Englisch).

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