Rechtsmeldung Schweiz Gesellschaftsrecht, übergreifend
Die Schweiz plant die Einführung eines UBO Registers
Die Regierung konsultiert zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung. Wichtigste Einzelmaßnahme soll die Einführung eines neuen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer sein.
13.09.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Der schweizerische Bundesrat (de facto die schweizerische Regierung) hat am 30. August 2023 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Geldwäschebekämpfung veröffentlicht. Zunächst gibt es eine Konsultation (Vernehmlassung), die bis 29. November 2023 offen ist.
Nach dem Gesetzentwurf soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten etabliert werden. Das Register soll nicht öffentlich sein. Eintragungspflichtig sind natürlich in erster Linie juristische Personen des schweizerischem Rechts. Aber auch für außerhalb der Schweiz registrierte Unternehmen kann es relevant werden, wenn diese
- eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung in der Schweiz,
- oder Eigentum an in der Schweiz belegenen Grundstücken haben, oder
- ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben.
Vom Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen allerdings börsennotierte Unternehmen und deren Tochtergesellschaften.
Wirtschaftlich berechtigte Personen sind dem Entwurf zufolge Personen, die eine Rechtseinheit kontrollieren. Entweder halten sie alleine oder gemeinsam mit Dritten eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital oder an den Stimmen, oder sie üben die Kontrolle auf andere Weise aus. Falls keine Person eine der genannten Eigenschaften erfüllt, so gilt das oberste Mitglied des Leitungsorgans als wirtschaftlich berechtigte Person.
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