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Zollbericht Schweiz Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel

Bei Lebensmitteln sind bestimmte Kennzeichnungspflichten analog zu den Vorschriften in der EU einzuhalten.

Von Stefanie Eich | Bonn

Bei vorverpackten Lebensmitteln sind bestimmte Angaben obligatorisch: 

  • Name des Lebensmittels (sogenannte Sachbezeichnung)
  • Zutatenliste
  • Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum
  • Anweisungen zur Aufbewahrung und Verwendung (bei bestimmten Lebensmitteln wie zum Beispiel schnell verderblichen Waren)
  • Name und Kontaktdaten des Herstellers oder Verkäufers. Ein Sitz in der Schweiz ist nicht verpflichtend.
  • Produktionsland
  • Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel. Das ist vor allem der Fall, wenn sonst die Gefahr einer Verbrauchertäuschung besteht. 
  • Nährwertdeklaration
  • Identitätskennzeichnung bei bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Diese Kennzeichnung verweist auf den Betrieb, in dem die Verarbeitung oder Verpackung stattgefunden hat. 

Darüber hinaus sind freiwillige Angaben möglich, beispielsweise vegan oder glutenfrei. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Insbesondere dürfen sie Verbraucher nicht täuschen. 

Ausführliche Informationen bietet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

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