Rechtsmeldung Serbien Registerrecht
Unternehmen in Serbien profitieren vom Online-Gründungsprozess
Für Gründer bietet der vollständig elektronische Gründungsprozess mehr Flexibilität und Kontrolle.
23.05.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die serbische Agentur für Unternehmensregistrierung ("Agencija za privredne registre") hat einen neuen Online-Service für Unternehmensgründungen gestartet. Der elektronische Gründungsprozess spart Zeit und Kosten, da etwa kostspielige Beglaubigungen entfallen. Zudem erleichtert er die Änderung, die Ergänzung und den Widerruf von Dokumenten.
Außerdem ist es seit dem 17. Mai 2023 die einzige Möglichkeit Gründungsanträge für bestimmte Gesellschaftsformen einzureichen. So werden Registrierungsanträge in Papierform nicht mehr angenommen für:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO);
- Offene Handelsgesellschaft (OD);
- Kommanditgesellschaft (KD) und
- Aktiengesellschaft (AD).
Ausländische Gründer, die eine Repräsentanz oder eine Filiale in Serbien eröffnen wollen, können zwischen einem Papier- oder einem elektronischen Antrag wählen. Dies gilt auch für bereits registrierte Unternehmen.
Zum Thema:
- Antragsleitfaden in serbischer Sprache
- Pressemitteilung der Agentur für Unternehmensregistrierung
- Gesetz über das Registrierungsverfahren bei der serbischen Agentur für Unternehmensregister ("Zakon o postupku registracije u Agenciji za privredne registre")