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Zollbericht Simbabwe Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

In Simbabwe sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Beachten Sie bei der Einfuhr die dort geltenden Normen und Standards.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Ausgewählte Waren dürfen nur dann in Simbabwe eingeführt werden, wenn diese den von der simbabwischen Standardisierungsbehörde Standards Association of Zimbabwe - SAZ festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Normen und Standards

Standards spielen in der Geschäftswelt eine wichtige Rolle, denn sie stellen unter anderem sicher, dass Unternehmen regulatorische Anforderungen erfüllen und somit Verbraucher vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit schützen.

Nationale Standards

Für die Entwicklung und Veröffentlichung nationaler Standards ist die simbabwische Standardisierungsbehörde SAZ verantwortlich. Darüber hinaus setzt sie sich für die Anwendung dieser Standards ein und zertifiziert, prüft und akkreditiert ausgewählte Produkte.

Die von der SAZ entwickelten nationalen Standards decken folgende Branchen ab: Mobilität, Bau und Bergbau, Chemie, Elektrotechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Agrar- und Nahrungsmittelindustrie, Gesundheitswirtschaft, Textilien und Verpackungen, Dienstleistungen sowie Sicherheit und Qualität. Eine Übersicht aller Standards stellt die SAZ online zur Verfügung.

Obligatorische Standards (technische Spezifikationen)

Für regulierte Produkte, die dem Consignment Based Conformtiy Assessment-Programm (CBCA) unterliegen, gelten verbindliche Standards. Darunter fallen beispielsweise Lebensmittel, Düngemittel und elektronische Geräte. 

Freiwillige Standards

Neben den obligatorischen Standards hat Simbabwe freiwillige Standards entwickelt, die vor allem in bewährten Geschäftspraktiken genutzt werden. Freiwillige Standards sind nicht bindend und nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte steigern.

Internationale Standards

Als Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der afrikanischen Organisation für Normung (ARSO) entsprechen die simbabwischen Standards zumeist international und regional anerkannten Standards.

Darüber hinaus ist Simbabwe Mitglied der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) und der African Electrotechnical Standardization Commission (AFSEC). Simbabwe beteiligt sich ebenfalls an der Harmonisierung von Standards im Rahmen der COMESA, SADC und AfCFTA.

Konformitätsbewertungsverfahren

Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen, welches bestätigt, dass die importierten Waren mit den simbabwischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen.

Für unter anderem folgende Warenkategorien erfolgt die Konformitätsprüfung bereits im Exportland (vollständige Produktliste):

  • Lebensmittel und landwirtschaftiche Produkte
  • Düngemittel
  • Hoch- und Tiefbauprodukte
  • bestimmte Erdöl- und Brennstoffe
  • Verpackungsmaterial 
  • elektronische Produkte
  • Körperpflegeprodukte
  • Automobil- und Transportgüter
  • Kleidung und Textilien
  • Spielzeug

Das Konformitätszertifikat im Rahmen des Consignment Based Conformity Assessment-Programms (CBCA) wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. Die Prüfgesellschaften Bureau Veritas und Cotecna wurden als akkreditierte Stellen in Deutschland benannt.

Dem Antragsformular sind eine Abschlussrechnung (Pro-Forma Rechnung wird in der Regel auch akzeptiert) sowie Konformitätsnachweise beizulegen. Sobald das Prüfinstitut den Antrag angenommen hat, wird die Ware geprüft. Dabei sieht das Programm drei verschiedene Zertifizierungswege für die Ausstellung des CoC vor:

  • Route A für nicht registrierte Lieferanten/Produkte, bei gelegentlichen Sendungen
  • Route B für registrierte Lieferanten/Produkte, bei regelmäßigen Sendungen
  • Route C für zertifizierte Produkte

Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Prüfinstitut das CoC aus. Dieses gilt als Marktzugangsvoraussetzung und ist für die Zollabwicklung in Simbabwe erforderlich.

Die Kosten für die Prüfung und Ausstellung des CoC sind vom jeweiligen Prüfinstitut abhängig.

Für Waren, die ohne entsprechendes CBCA-Zertifikat eingeführt werden, wird eine Strafe in Höhe von 15 Prozent (auf CIF-Wert) fällig. Kooperierenden Exporteuren werden zudem schnellere Einfuhrabfertigungen in Aussicht gestellt.

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