Zollmeldung Simbabwe Konformitätserfordernisse
Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm
Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. März 2024 Anwendung.
04.03.2024
Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr in Simbabwe ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen. Dieses bestätigt, dass die importierten Waren mit den simbabwischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen.
Mit Statutory Instruments (SI) 186 & 187 of 2023 wird die Liste der unter das sogenannte Consignment Based Conformity Assessment-Programm (CBCA) fallenden Waren erweitert. Ab dem 1. März 2024 (Datum des Versands) können beispielsweise Kaffee und Tee nur mit einem entsprechenden CBCA-Zertifikat in Simbabwe eingeführt werden. Das CBCA-Zertifikat ist auch weiterhin für alle Produkte erforderlich, die in den ursprünglichen Verordnungen SI 132 von 2015 und SI 124 von 2020 aufgeführt sind.
Für Waren, die ohne entsprechendes CBCA-Zertifikat eingeführt werden, wird mit dem neuen Rechtsakt einhergehend eine Strafe in Höhe von 12 Prozent (auf CIF-Wert) fällig.
Weitere Informationen:
- Mitteilung Bureau Veritas vom 29. Februar 2024
- Mitteilung Bureau Veritas vom 25. Oktober 2023
- Produktliste (Extended List of Products - SI187 of 2023)
- SI 2023-186 Control of Goods (Open General Import Licence) Standards
- SI 2023-187 Control of Goods (Open General Import Licence) Standards nom
- CBCA in Simbabwe (allgemeine Informationen zum Konformitätsbewertungsprogramm)
- CBCA Datenblatt (Bureau Veritas)