Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Simbabwe Konformitätserfordernisse

Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm

Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. März 2024 Anwendung. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr in Simbabwe ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen. Dieses bestätigt, dass die importierten Waren mit den simbabwischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen. 

Mit Statutory Instruments (SI) 186 & 187 of 2023 wird die Liste der unter das sogenannte Consignment Based Conformity Assessment-Programm (CBCA) fallenden Waren erweitert. Ab dem 1. März 2024 (Datum des Versands) können beispielsweise Kaffee und Tee nur mit einem entsprechenden CBCA-Zertifikat in Simbabwe eingeführt werden. Das CBCA-Zertifikat ist auch weiterhin für alle Produkte erforderlich, die in den ursprünglichen Verordnungen SI 132 von 2015 und SI 124 von 2020 aufgeführt sind.

Für Waren, die ohne entsprechendes CBCA-Zertifikat eingeführt werden, wird mit dem neuen Rechtsakt einhergehend eine Strafe in Höhe von 12 Prozent (auf CIF-Wert) fällig. 

Weitere Informationen:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.