Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Singapur Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA)

Abbau nichttarifärer Maßnahmen, Regeln zu E-Commerce und Eigentumsrechten: Ein Abkommen der neuen Generation.

Von Jürgen Huster | Bonn

Hintergrund

Die Verhandlungen über ein Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Singapur begannen im März 2010 und wurden im Oktober 2014 abgeschlossen. Es waren die ersten Verhandlungen der EU über ein Freihandelsabkommen mit einem Land der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN.

Zwei getrennte Abkommen

Nach einer Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs zu den Zuständigkeiten der EU einerseits und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten andererseits vom Mai 2017 schlug die Kommission zwei getrennte Abkommen vor: ein Freihandelsabkommen, das die Bereiche mit ausschließlicher EU-Zuständigkeit enthält und nur vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden muss sowie ein Investitionsschutzabkommen, das in die geteilte Zuständigkeit fällt und so auch die einschlägigen nationalen Ratifizierungsverfahren in allen Mitgliedstaaten durchlaufen muss, bevor es in Kraft tritt. Die beiden Abkommen wurden anlässlich des Asien-Europa-Treffens (ASEM) in Brüssel am 19. Oktober 2018 unterschrieben. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU ist das Handelsabkommen am 21. November 2019 in Kraft getreten.

Zölle und Ursprungsregeln

Schon vor Beginn der Verhandlungen über eine Liberalisierung des Warenverkehrs konnten fast sämtliche Waren mit Herkunft EU zollfrei in Singapur eingeführt werden, die Importzölle für Bier mit Ursprung EU werden mit Inkrafttreten des Abkommens entfallen. Die EU wird ihre Importzölle für Waren mit Ursprung in Singapur innerhalb eines Zeitraums von drei bzw. fünf Jahren abbauen. Die für beide Vertragsparteien einheitlichen Ursprungsregeln sehen für nicht vollständig gewonnene oder hergestellte Industrieerzeugnisse produktspezifisch einen „Tarifsprung“ auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware einen inländischer Fertigungsanteil von 30% bis 50% als ursprungsbegründend vor. Als Ursprungsnachweis gilt grundsätzlich eine Ursprungserklärung eines von der Zollverwaltung des Exportlandes ermächtigten Ausführers auf der Handelsrechnung.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Neben der Abschaffung von Importzöllen sieht das Abkommen den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, vor allem durch Verfahrensvereinfachungen und gegenseitige Anerkennungen von Prüfverfahren bei technischen Vorschriften sowie Pflanzenschutz- und Lebensmittelregelungen vor. So wird Singapur zum Beispiel die Kennzeichnungen für Textilien und Bekleidung der EU anerkennen sowie technische Prüfverfahren der EU für Kraftfahrzeuge und Teile sowie für bestimmte elektronische Erzeugnisse akzeptieren. Darüber hinaus werden Hemmnisse beim Handel und bei Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien abgebaut.

Freihandelsabkommen einer neuen Generation

Neben dem Markzugang für Waren regelt das Abkommen die Bereiche Dienstleistungen und E-Commerce, Schutz des geistigen Eigentums sowie öffentliches Beschaffungswesen und enthält ein eigenes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung.

Steckbrief: Zollabbau, Ursprungsregeln und Nachweise

Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur
Zollabbau Singapurschon vor Beginn der Verhandlungen waren die Mehrzahl der Waren in Singapur zollfrei, die Zölle für Bier werden nach Inkrafttreten des Abkommens abgeschafft
Zollabbau EUinnerhalb von drei bzw. fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens
Ursprungsregelnfür die Mehrzahl der nicht vollständig in der EU oder Singapur hergestellten Industrieerzeugnisse gilt ein "Tarifsprung“ auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware ein inländischer Fertigungsanteil von 30% bis 50%
UrsprungsnachweisUrsprungserklärung auf der Handelsrechnung für in der EU oder Singapur entsprechend bei der Zollverwaltung registrierte Exporteure
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-singapore-agreement/

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.