EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU‑SADC‑Abkommen: Neue Vorgaben zur Ursprungskumulierung

EU veröffentlicht Liste südafrikanischer Vormaterialien, die im Rahmen des EU‑SADC‑Wirtschaftspartnerschaftsabkommens nicht für die Kumulierung zulässig sind.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die Europäische Kommission hat eine Übersicht zu Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika veröffentlicht, die im Warenverkehr mit den WPA‑Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) nicht für die Ursprungskumulierung herangezogen werden dürfen.

Hintergrund ist das Protokoll Nr. 1 zum EU‑SADC‑Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Danach findet die in Artikel 4 Absatz 2 vorgesehene Kumulierung keine Anwendung auf Vormaterialien aus Südafrika, sofern diese nicht zollfrei und frei von Kontingente direkt in die Europäische Union eingeführt werden können. Die betroffenen Waren sind in der veröffentlichten Liste anhand HS-Codes (Ausgabe 2022) aufgeführt.

Quelle und weitere Informationen: 

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.