EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU‑SADC‑Abkommen: Neue Vorgaben zur Ursprungskumulierung
EU veröffentlicht Liste südafrikanischer Vormaterialien, die im Rahmen des EU‑SADC‑Wirtschaftspartnerschaftsabkommens nicht für die Kumulierung zulässig sind.
20.02.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Die Europäische Kommission hat eine Übersicht zu Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika veröffentlicht, die im Warenverkehr mit den WPA‑Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) nicht für die Ursprungskumulierung herangezogen werden dürfen.
Hintergrund ist das Protokoll Nr. 1 zum EU‑SADC‑Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Danach findet die in Artikel 4 Absatz 2 vorgesehene Kumulierung keine Anwendung auf Vormaterialien aus Südafrika, sofern diese nicht zollfrei und frei von Kontingente direkt in die Europäische Union eingeführt werden können. Die betroffenen Waren sind in der veröffentlichten Liste anhand HS-Codes (Ausgabe 2022) aufgeführt.
Quelle und weitere Informationen:
- Liste der Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika, die nicht für Kumulierungszwecke gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verwendet werden können; ABl. C vom 17. Februar 2026
- Fachmeldung der Deutschen Zollverwaltung vom 19. Februar 2026