Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Singapur

Zoll und Einfuhr kompakt - Singapur gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Jürgen Huster | Bonn

  • Singapur unterhält ein Freihandelsabkommen mit der EU. Das Land ist zudem in Südostasien und weltweit durch zahlreiche Abkommen vernetzt.

    WTO

    Singapur ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft verpflichtet sich Singapur zu den im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1994) festgeschriebenen Prinzipien der Meistbegünstigung (Gleichbehandlung von Drittlandswaren an der Zollgrenze) sowie der Inländerbehandlung (wettbewerbsrechtliche Gleichstellung von Importwaren im Verhältnis zu inländischen Waren).

    ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC)

    Als Mitglied der zehn Länder umfassenden südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN und der ASEAN-Freihandelszone (AFTA) hat Singapur die Einfuhrzölle für Ursprungswaren der ASEAN-Mitglieder vollständig abgebaut. Nach Einführung der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) Ende 2015 wird nun ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie Freizügigkeit für Fachpersonal angestrebt. Mitgliedstaaten der ASEAN sind neben Singapur Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Thailand und Vietnam.

    Regionale Freihandelsabkommen (RCEP und CPTPP)

    Als wichtiger Außenhandelsplatz und Drehscheibe des Welthandels in Asien hat Singapur multilateral im Rahmen der ASEAN-Mitgliedschaft und bilateral eine Vielzahl von Handelsabkommen geschlossen, die zu einem präferenziellen Marktzugang (reduzierter Zollsatz bzw. Zollfreiheit) für die jeweiligen Ursprungswaren führen, unter anderem mit China und der Sonderverwaltungsregion Hongkong, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland, Indien, der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelszone (EFTA), dem Vereinigten Königreich, Türkei, den USA, Peru und Panama.

    Singapur ist seit 1. Januar 2022 Mitglied in der größten regionalen Freihandelszone der Welt "Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)" mit den zehn ASEAN Mitgliedstaaten sowie China, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland.

    Im Rahmen des Trans-Pazifik-Partnerschaftsabkommens (Comprehensive and Progressive Agreement for the Trans-Pacific Partnership - CPTPP) hat Singapur darüber hinaus mit Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Vereinigtes Königreich und sechs pazifischen Anrainerstaaten ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das für Singapur am 30. Dezember 2018 in Kraft getreten ist. 

    Die vorgenannten Abkommen sehen grundsätzlich einen schrittweisen Zollabbau für jeweilige Ursprungswaren vor, wobei als sensibel erachteten Erzeugnissen eine längere Zollabbaufrist eingeräumt wird.

    Europäische Union 

    Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur ist am 21. November 2019 in Kraft getreten. Schon vor Beginn des Inkrafttretens des Abkommens konnten fast sämtliche Waren mit Herkunft oder Ursprung EU zollfrei in Singapur eingeführt werden, die Importzölle für Bier mit Ursprung EU wurden mit Inkrafttreten des Abkommens aufgehoben. Die EU wird ihre Importzölle für Waren mit Ursprung in Singapur innerhalb eines Zeitraums von drei bzw. fünf Jahren abbauen. Die für beide Vertragsparteien einheitlichen Ursprungsregeln sehen für nicht vollständig gewonnene oder hergestellte Industrieerzeugnisse produktspezifisch einen "Tarifsprung" auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware einen inländischen Fertigungsanteil von 30 Prozent bis 50 Prozent als ursprungsbegründend vor. Als Ursprungsnachweis gilt grundsätzlich eine Ursprungserklärung eines von der Zollverwaltung des Exportlandes ermächtigten Ausführers auf der Handelsrechnung.

    Neben der Abschaffung von Importzöllen sieht das Abkommen den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, vor allem durch Verfahrensvereinfachungen und gegenseitige Anerkennungen von Prüfverfahren bei technischen Vorschriften sowie Pflanzenschutz- und Lebensmittelregelungen vor. So erkennt Singapur zum Beispiel die Kennzeichnungen für Textilien und Bekleidung der EU an und akzeptiert grundsätzlich technische Prüfverfahren der EU für Kraftfahrzeuge und Teile sowie für bestimmte elektronische Erzeugnisse. Darüber hinaus werden Hemmnisse beim Handel und bei Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien abgebaut.

    Neben dem Markzugang für Waren regelt das Abkommen die Bereiche Dienstleistungen und E-Commerce, Schutz des geistigen Eigentums sowie öffentliches Beschaffungswesen und enthält ein eigenes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung.

    Von Jürgen Huster | Bonn

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Zollvorschriften Singapurs. 

    Zollvorschriften, Abfertigung zum freien Verkehr

    Zollanmeldungen für gewerbliche Wareneinfuhren erfolgen in Singapur ausschließlich digital über das nationale Single Window-Portal TradeNet via "Networked Trade Platform - NTP". Hierzu muss der Zollanmelder in Singapur bei "Corppass" als Unternehmer registriert sein. Für jede Wareneinfuhr ist über NTP eine Bewilligung (Customs IN-Permit) einzuholen, die auf Antrag in den meisten Fällen innerhalb von zehn Minuten von der Zollverwaltung erteilt wird. Der Zollanmelder kann sich durch bei der Zollverwaltung registrierte Zollagenten vertreten lassen. Für die überwiegende Mehrzahl der Waren wird kein Einfuhrzoll erhoben, im Bereich Verbote und Beschränkungen wird zwischen "Controlled Goods" und "Non-Controlled Goods" unterschieden.

    Das "Secure Trade Partnership (STP)"-Programm der singapurischen Zollverwaltung ähnelt dem Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) in der EU. Ziel ist jeweils eine Absicherung der internationalen Lieferkette. Ein "STP"- oder "STP Plus"-zertifiziertes Unternehmen kann bestimmte Vorteile und Vereinfachungen wie zum Beispiel weniger physische Zollkontrollen sowie einen leichteren Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen in Anspruch nehmen. Singapur hat Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA) der jeweiligen Programme zur Sicherheit in der Lieferkette mit folgenden Ländern geschlossen: Kanada, Südkorea (2010), Japan (2011), China (2012), Taiwan (2013), Hongkong, USA (2014), Australien (2019), Neuseeland (2019), Thailand (2019), Vereinigtes Königreich (2023), Malaysia (2024) und dem südostasiatischen Staatenbund ASEAN (2024). Weitere Informationen für gewerbliche Wareneinfuhren sind bei der Zollverwaltung Singapurs zu finden.  

    Warenbegleitpapiere

    Für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung in Singapur sind vom Exporteur die nachfolgend aufgeführten Warenbegleitpapiere zu erstellen. Diese Dokumente gelten als Nachweise für die Angaben in der Zollanmeldung: 

    • Original-Handelsrechnungen (3-fach) in englischem Wortlaut mit sämtlichen handelsüblichen Angaben
    • Präferenz-Ursprungsnachweise zur Inanspruchnahme von Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (zum Beispiel Form D ATIGA für ASEAN-Ursprungswaren)
    • nicht präferenzielle Ursprungszeugnisse (IHK-Ursprungszeugnisse) sind grundsätzlich nicht erforderlich, können aber in Einzelfällen (zum Beispiel Anwendung handelspolitischer Maßnahmen) gefordert werden
    • Frachtpapiere (Konnossemente oder Luftfrachtbrief), Orderkonnossemente sind zugelassen, jedoch ist hier die Angabe einer Notify-Adresse erforderlich
    • Packlisten
    • gegebenenfalls weitere Nachweise wie Gesundheitszertifikat (Health Certificate) oder Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate).

    Vorübergehende Einfuhr

    Waren können zu Ausbesserungszwecken oder zu anderen, von der Zollverwaltung bewilligten Zwecken (zum Beispiel Demonstrations- oder Testzwecke), vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden. Eine Bewilligung (temporary consignment permit) ist vorab über das Single Window Handelsportal "TradeNet" zu beantragen. Die Wiederausfuhrfrist für diese Waren beträgt grundsätzlich sechs Monate, gerechnet vom Datum der Einfuhrzollanmeldung. Für die Waren ist eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zu leisten.

    Waren für Messen und Ausstellungen sowie Berufsausrüstungen können vorübergehend mit dem internationalen Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. in Singapur eingeführt werden. Das Carnet erlaubt die abgabenfreie vorübergehende Einfuhr bestimmter Waren ohne die Leistung einer individuellen Sicherheit. Anträge auf Ausstellung von Carnets A.T.A können in Deutschland bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) eingereicht werden. Bei Verwendung von Carnets A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr ist vorab keine Bewilligung der Zollverwaltung Singapurs erforderlich. Für Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen ("controlled goods", zum Beispiel Telekommunikationsgeräte), sind vorab Einfuhrgenehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

    Aktive Veredelung

    Im Rahmen des Verfahrens zur Befreiung der Industriebetriebe von den Einfuhrabgaben (IEF Scheme) können Materialien zur Be- oder Verarbeitung mit anschließender Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse einfuhrabgabenfrei importiert werden. Für die Inanspruchnahme des Verfahrens sind eine Bewilligung der Zollverwaltung sowie die Leistung einer Sicherheit in Form einer Bankgarantie erforderlich. 

    Zolllager

    Zoll- und/oder verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak- und Mineralölerzeugnisse, alkoholische Getränke und Personenkraftwagen können in von der Zollverwaltung bewilligten privaten Zolllagern im Zoll- und Steuergebiet (licensed warehouses, nicht zu verwechseln mit den Lagern in Freizonen "Free Trade Zones") abgabenfrei gelagert werden. Nach Beendigung des Verfahrens erhalten die Waren eine neue zollrechtliche Bestimmung (Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr oder Wiederausfuhr). 

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  • In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.

    Einfuhrabgaben

    Einfuhrzoll (Customs duty) und/oder Verbrauchsteuer (Excise duty) werden in Singapur nur für alkoholische Getränke und Flüssigkeiten, Tabakerzeugnisse, Kraftfahrzeuge sowie Erdölerzeugnisse und Biodiesel-Mischungen erhoben, wobei die Verbrauchsteuer auch auf in Singapur hergestellte und dort in den steuerrechtlich freien Verkehr gebrachte Erzeugnisse anfällt. Sämtliche anderen Einfuhrwaren sind vom Zoll und der Verbrauchsteuer befreit. Dagegen fällt die singapurische Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST) grundsätzlich für sämtliche Wareneinfuhren sowie Lieferungen im Steuergebiet an.

    Einfuhrabgabentarif, Einfuhrzoll, Verbrauchsteuer

    Der Einfuhrabgabentarif (Customs Duties Order, First Schedule) basiert auf der Harmonisierten Nomenklatur der Zolltarife der ASEAN-Staaten (ASEAN Harmonized Tariff Nomenclature – AHTN). Diese mit achtstelligen Codes versehene Nomenklatur wiederum basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2022).

    Auswahl von einfuhrabgabenpflichtigen Waren
    HS-CodeWarenbezeichnungZoll (Customs Duty)Verbrauchsteuer (Excise Duty)
    22.03Bier aus Malz16 S$ pro Liter Alkohol

    60 S$ pro Liter Alkohol

    22.04Wein-

    88 S$ pro Liter Alkohol*

    ex 22.08Branntwein, Whisky, Rum, Wodka, Gin und Genever-

    88 S$ pro Liter Alkohol

    87.03Personenkraftwagen-

    20%

    ex 87.06, 87.07Fahrgestelle für Personenkraftwagen, Karosserien-

    20%

    87.11Krafträder-

    12%

    * Berechnungsformel: Verbrauchsteuer = Menge in Liter x 88 S$ x AlkoholgehaltQuelle: Singapurische Zollbehörde (Stand: August 2025)

    Ein Beispiel: Einfuhr von 100 Liter Portwein mit einem Alkoholgehalt von 19 Prozent: 100 x 88 x 0,19 = 1.672 Singapur-Dollar (S$) Verbrauchsteuer

    Umsatzsteuer

    Für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Steuergebiet Singapurs sowie für Importwaren wird grundsätzlich die Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST) erhoben. Bei der GST handelt es sich um eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung des in Singapur umsatzsteuerpflichtig registrierten Unternehmers und entspricht so der Systematik der deutschen Mehrwertsteuer. Besteuerungsgrundlage ist bei Importen der Zollwert, gegebenenfalls zuzüglich der Importabgaben Zoll und/oder Verbrauchsteuer. Der Steuersatz beträgt zurzeit einheitlich neun Prozent. 

    Im Rahmen des von der Zollverwaltung überwachten Steuerlagerverfahrens (Zero GST Warehouse Scheme – ZGS) können Importwaren, die weder Einfuhrzöllen noch Verbrauchsteuern unterliegen, in bewilligten Lagerstätten steuerfrei bis zum Erhalt einer neuen steuerrechtlichen Bestimmung (Wiederausfuhr, Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr) gelagert werden.

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  • Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.

    Einfuhrverbote

    Ein Einfuhrverbot besteht unter anderem für Kraftfahrzeuge mit einem Alter von mehr als drei Jahren (ausgenommen Oldtimer), bestimmte Telekommunikationsausrüstungen, Kaugummi (ausgenommen sind von der Gesundheitsbehörde genehmigte medizinische Zahnpflege-Kaugummis), Shisha- und Kautabak, elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) sowie Feuerwerkskörper.

    Einfuhrbeschränkungen

    Für die Einfuhr der folgenden bedingt einfuhrfähigen Waren ("Controlled Goods") ist vorab eine Genehmigung (import permit/authorization) der zuständigen Behörden ("Competent Authorities") in Singapur erforderlich:

    Den Anträgen auf Einfuhrgenehmigung/Lizenz/Registrierung sind gegebenenfalls Nachweise wie Pflanzengesundheitszeugnisse, Analysenzertifikate oder Freiverkehrsbescheinigungen gemäß der Vorschriften der zuständigen Behörden in Singapur beizufügen.

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  • Für den Vertrieb von Waren in Singapur sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählen die Einhaltung von Normen und Kennzeichnungsvorschriften.

    Konformitätsbewertung

    Für das Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme von 45 Kategorien von Gebrauchsgütern wie elektrotechnische Haushaltsgeräte (zum Beispiel Bügeleisen, Waschmaschinen), Waren der Unterhaltungselektronik (zum Beispiel Computer, CD-Player, Fernsehempfangsgeräte) sowie bestimmte Gasgeräte ist nach den Vorschriften des Verbraucherschutzes vorab eine Konformitätsbewertung durch in Singapur oder in Drittländern akkreditierte Stellen (Conformity Assessment Bodies) vorgeschrieben. Jeder Importeur entsprechender Waren muss grundsätzlich bei Enterprise Singapore registriert sein. Nach erfolgreicher Bewertung stellen die Bewertungsstellen ein Konformitätszertifikat aus und die Waren können bei der Normenbehörde registriert und mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen werden.

    Für das Inverkehrbringen von Maschinenbauerzeugnissen und elektrotechnischen Waren gelten in Singapur die international anerkannten Normen (ISO/IEC). Nach dem Umweltschutz- und Energiespargesetz sind Registrier- und Kennzeichnungsvorschriften für Klimaanlagen, Kühlschränke, Trockner sowie Energiesparlampen einzuhalten. Zuständig ist hier die singapurische Umweltschutzbehörde NEA.

    Verpackungsholz

    Für Verpackungsholz besteht in Singapur keine Zertifizierungspflicht gemäß dem Internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM). Zur Vermeidung von Lieferverzögerungen wird jedoch empfohlen, vor allem Verpackungsholz für Transitwaren gemäß ISPM 15 Standard zu behandeln und zu kennzeichnen.

    Kennzeichnung

    Sämtliche verpackten Nahrungsmittel sind in englischem Wortlaut mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: Name des Produkts, Volumenmaß, Ursprungsland, Name des Importeurs, des Vertriebsunternehmens oder Agenten in Singapur. 
    Sämtliche Zigaretten sind mit der Markierung "SDPC" (Singapore Duty-Paid Cigarette) zu versehen.

    Von Jürgen Huster | Bonn

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  • Singapur ist Drehscheibe für den internationalen Handel.

    Als wichtiger Warenumschlagplatz verfügt Singapur über entsprechende Einrichtungen und Dienstleistungen in den Freizonen (Free Trade Zones - FTZ) an den Seehäfen in Keppel, Pasir Panjang, Jurong und Sembawang sowie am internationalen Flughafen Changi. Waren, die für das Zollausland bestimmt sind, können im Verfahren des "Transhipment" in den Zonen zeitlich unbefristet gelagert werden. Tätigkeiten wie Umpacken, Instandsetzen oder Sortieren sind in den Zonen ohne Bewilligung der Zollverwaltung möglich, für Produktionsvorgänge in den Zonen ist allerdings eine entsprechende Bewilligung erforderlich.

    Für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, zum Beispiel auch Waren, die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats und/oder der Exportkontrolle Singapurs (Strategic Goods Control Act) unterliegen, ist vor dem Verbringen in die Freizonen eine Genehmigung der zuständigen Behörden in Singapur erforderlich.

    Für den Verkauf in Singapur bestimmte Waren dürfen nicht in den Freizonen gelagert werden, sondern sind gegebenenfalls in Zolllager im Zollgebiet zu verbringen.

    Von Jürgen Huster | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Export: Zoll- und Rechtsfragen.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.