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Rechtsbericht Slowakei Insolvenzrecht

Neues Insolvenzregister in der Slowakei gestartet

Seit Oktober 2025 bündelt ein neues Register in der Slowakei alle Informationen zum Insolvenzverfahren digital und öffentlich zugänglich. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 1. Oktober 2025 trat das neue Register für Vorinsolvenz, Liquidations- und Insolvenzverfahren in Kraft. Es ersetz das bisherige Register "Register úpadcov". 

Das Ziel der Reform ist die Modernisierung und Digitalisierung des Insolvenzverfahrens. Die Rechtsgrundlage für die Novelle ist das Gesetz Nr. 7/2025 Slg. über Konkurs und Restrukturierung

Online-Zugänglichkeit und Funktionen 

Alle relevanten Informationen zum Insolvenzverfahren werden zentral zusammengeführt und sind in Echtzeit abrufbar. Das Register bietet:

  • eine Such- und Filterfunktion;
  • eine strukturierte Darstellung der Daten;
  • ein elektronisches Formular zur Anmeldung des Insolvenzverfahrens. 

Das Register (Register predinsolvenčných, likvidačných a insolvenčných konaní; kurz Insolvenčný register) ist online in slowakischer Sprache abrufbar. 

Es wird vom Ministerium der Justiz der Slowakischen Republik (Ministerstvo spravodlivosti Slovenskej republiky) verwaltet . 

Öffentliche Daten und rechtliche Wirkung

Die im Insolvenzregister veröffentlichen Daten zu Insolvenzverfahren, Vorinsolvenz und Liquidationen gelten als öffentlich. Ihre Echtheit muss gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern nicht gesondert nachgewiesen werden. 

Auch die bisher im Handelsanzeiger (Obchodný vestník) veröffentlichen Bekanntmachungen zu Gläubigerversammlungen sowie die dazugehörigen Protokolle werden künftig über das Register veröffentlicht. Eine Ausnahme bilden Mitteilungen zu Insolvenzverfahren und Vergleichen. Diese werden gemäß dem Gesetz Nr. 328/1991 Slg. über den Konkurs weiterhin im Handelsanzeiger  veröffentlicht.

Inhalt des Registers

Das Register enthält unter anderem:

  • Angaben zu laufenden und abgeschlossenen Insolvenz-, Vorinsolvenz- und Liquidationsverfahren;
  • Informationen zu Restrukturierungsverfahren;  
  • Daten zu Beteiligten, wie Schuldnern, Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Gerichten;
  • Wichtige Verfahrensdokumente und Entscheidungen;
  • Fristen und Verfahrensschritte, etwa zur Forderungsanmeldung, die Einberufung oder der Gläubigerversammlung sowie die Veröffentlichung des Vermögensverzeichnisses.

Auswirkungen für die Praxis 

Die Einführung des neuen Insolvenzregisters bringt mehrere Vorteile für Unternehmen:  Der sofortige Zugang zu aktuellen Informationen steigert die Transparenz. Unternehmen können so sich frühzeitig über die Solvenz eines Geschäftspartners oder über laufende Insolvenzverfahren informieren. Die zentrale Datenhaltung bietet zudem eine effizientere Aufzeichnung von Insolvenzdaten und dem Insolvenzprozess. Das reduziert den Verwaltungsaufwand der Unternehmen. Außerdem wird durch die Digitalisierung das Insolvenzverfahren beschleunigt, da die Prüfung von Daten entfällt. 

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