Rechtsbericht Slowakei Verjährung
Slowakei: Verjährung
Nachstehend finden Sie gesetzliche Regelungen zur Verjährung in der Slowakei.
02.09.2022
Die Regelungen des slowakischen Rechts zur Verjährung finden sich sowohl im HGB als auch im BGB. Für den unternehmerischen Rechtsverkehr sind in den allermeisten Fällen die § 387 bis 408a HGB ausschlaggebend. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt vier Jahre (§ 397 HGB).
Abweichend davon ist die Verjährungsfrist beim Recht auf Schadensersatz sowie bei Transportschäden: nach § 398 HGB 10 Jahre beim erstgenannten und nach § 399 HGB 1 Jahr bei Transportschäden.