Branche kompakt | Spanien | Landwirtschaft
Rahmenbedingungen
EU- und nationale Gesetzgebung bestimmen den Rechtsrahmen für die spanische Landwirtschaft. Ausländer können ohne Einschränkung landwirtschaftliche Flächen erwerben.
08.05.2025
Von Friedrich Henle | Madrid
Das spanische Landwirtschaftsministerium stellt auf seiner Internetseite die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die pflanzliche Landwirtschaft und die Viehzucht bereit.
Die ökologische Landwirtschaft ist durch EU- und nationale Gesetzgebung reglementiert. Die Umsetzung und Kontrolle erfolgt auf Ebene der 17 Autonomen Gemeinschaften (Liste der jeweiligen Behörden als pdf-Download), die wiederum externe Stellen mit der Zertifizierung und Kontrolle beauftragen können.
Die Förderung der spanischen Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Jahren 2023 bis 2027 basiert auf einem strategischen Plan (Plan Estratégico de la Política Agraria Común de España), den die EU-Kommission im August 2022 genehmigt hat (Zusammenfassung auf Englisch als pdf-Download). Im genannten Zeitraum stehen Spanien insgesamt 34 Milliarden Euro an Finanzhilfen zur Verfügung.
Landerwerb durch ausländische Personen beziehungsweise Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland ist in Spanien ohne Einschränkung möglich.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.