Branche kompakt | Ukraine | Landwirtschaft
Rahmenbedingungen
Einschränkungen gibt es beim Erwerb von Agrarland. Diese und andere Hürden werden im Zuge des EU-Beitrittsverfahrens der Ukraine nach und nach fallen.
10.06.2025
Von Waldemar Lichter | Warschau
Der ukrainische Agrarsektor unterliegt einigen Beschränkungen und Kontrollen. Der Krieg steht einer schnellen Lockerung und Liberalisierung im Wege. Zu den wichtigsten dürften die Einschränkungen bezüglich des Besitzes und der Pacht von Agrarland gehören. Die Bodenmarktreform von 2020 hat zwar einige Bewegung in diesem Bereich gebracht. Der Erwerb von Agrarland ist jedoch Ausländern weiterhin untersagt. Ukrainische Bürger dürfen bis zu 100 Hektar und ab 2024 inländische juristische Personen bis zu 10.000 Hektar erwerben. Ausländische Investoren umgehen diese Restriktionen oft durch langfristige Pachtverträge über lokale Firmen oder Joint Ventures mit ukrainischen Partnern.
Seit Dezember 2024 gelten verschärfte Exportkontrollen für Getreide, Honig und Ölsaaten, darunter Mindestausfuhrpreise und die Beschränkung des Exports auf registrierte Mehrwertsteuerzahler, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Konflikte mit wichtigen Handelspartnern (etwa in der EU) zu vermeiden. Beim Landkauf sind zudem Umweltauflagen zu beachten, wie beispielsweise die Einhaltung von Fruchtfolgen und Bodenschutzvorschriften.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.