Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention
Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von Büropapier
Südafrika leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu A3 und A4 Büropapier ein.
18.06.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Die Schutzmaßnahmenuntersuchung betrifft die Einfuhr von Büropapier in den Formaten A3 und A4 mit der südafrikanischen Zolltarifnummer: 4802.56.90.
Der Antrag auf Einleitung einer Untersuchung enthält Beweise für eine ernsthafte Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von A3 und A4 Büropapier verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Untersuchung (5. Juni 2026) beim Directorate Trade Remedies einzureichen.
Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung der WTO vom 8. Juni 2026