Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Taiwan Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren oder entsprechende Beschränkungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Einfuhrbeschränkungen

Für den Marktzugang von Alkoholika, Tabakwaren, pharmazeutischen und medizintechnischen Produkten sind bestimmte Einfuhrvorschriften zu erfüllen. Dazu zähen unter anderem Einfuhrlizenzen und -genehmigungen. 

Alkoholika und Tabakwaren

Importeure dieser Waren (mit Sitz in Taiwan) benötigen eine "business license" des taiwanischen Finanzministeriums. Jeder Sendung ist eine Kopie dieser Lizenz beizufügen. Für die Einfuhr alkoholischer Getränke ist außerdem ein Ursprungszeugnis erforderlich.

Pharmazeutika

Importeure von Arzneimitteln (mit Sitz in Taiwan) benötigen eine Zulassung des taiwanischen Gesundheitsministeriums. Jeder Sendung ist eine Kopie dieser Lizenz beizufügen. Für Narkotika ist eine besondere Zulassung erforderlich.

Medizintechnik

Medizintechnische Geräte dürfen nur von lizensierten Importeuren (mit Sitz in Taiwan) nach Taiwan eingeführt werden. Die Lizenz erteilt ebenfalls das taiwanische Gesundheitsministerium. Jeder Sendung ist eine Kopie dieser Lizenz beizufügen.

Weitere besondere Einfuhrvorschriften lassen sich auf der Suchmaschine des Ministeriums für Außenhandel recherchieren.

Technische Normen und Standards

Technische Normen und Standards werden vom "Bureau of Standards, Metrology and Inspection" (BSMI) festgelegt. Das BSMI ist dem Wirtschaftsministerium (MOEA) nachgeordnet. In Deutschland können ausländische Normen bei DIN Media bezogen werden. Weitere Ansprechpartner sind die Niederlassungen des TÜV in Taiwan.

Etikettierung

Alle in Taiwan eingeführten Waren müssen mit chinesischen Schriftzeichen etikettiert sein. Bedienungsanleitungen müssen ebenfalls in Chinesisch verfasst sein.

Holzverpackungen

Taiwan verlangt die Einhaltung des Internationalen Standards ISPM Nr. 15 für Pflanzengesundheit. Dieser enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen: Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein. Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein. 

Nähere Informationen hat das Julius-Kühn-Institut veröffentlicht.

 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.