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Tansania: Gewerblicher Rechtsschutz

Tansania ist Mitglied der ARIPO. Patente können danach über die ARIPO angemeldet werden. Außerdem gelten die nationalen Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In Tansania gelten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unter anderem der Trade and Service Marks Act und der Patents (Registration) Act.

Nach dem Patents (Registration) Act können Patente in Tansania registriert werden, wenn eine Erfindung neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. Ein Patent kann nur durch den Erfinder angemeldet werden. Patente haben eine Laufzeit von zehn Jahren und können um fünf Jahre verlängert werden. Es fällt eine jährliche Gebühr an.

Marken sind nach dem Trade and Service Marks Act eintragungsfähig, wenn sie unverwechselbar sind und nicht identisch mit einer Marke eines anderen Inhabers ist. Nicht eintragungsfähig sind Marken, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder lediglich aus Formen oder Farben bestehen. Außerdem dürfen Marken nicht identisch mit Wappen, Flaggen, Emblemen, Initialen, Namen oder offiziellen Zeichen eines Staates oder einer internationalen Organisation sein. Für Marken gilt eine Laufzeit von sieben Jahren, die verlängert werden kann.

Weitere Informationen, insbesondere über die Anmeldung und die Kosten, sind auf der Webseite der Business Registrations and Licensing Agency (BRELA) verfügbar.

Auf Sansibar gelten der Zanzibar Industrial Property Act, 2008 und der Zanzibar Copyright Act, 2002. Zuständige Behörde ist die Zanzibar Business and Property Registration Agency (BPRA). Danach ist eine Erfindung patentierbar, wenn sie neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde, die Erfindung gewerblich anwendbar ist und nicht als nicht patentierbar erklärt wurde. Die Laufzeit für Patente beträgt 20 Jahre. Marken müssen unverwechselbar sein und dürfen nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Sie dürfen nicht irreführend oder identisch mit Wappen, Flaggen, Emblemen, Initialen, Namen oder offiziellen Zeichen eines Staates oder einer internationalen Organisation sein. Außerdem dürfen sie nicht aus üblichen Zeichen oder Angaben bestehen oder identisch mit der Marke eines anderen Inhabers sein. Der Markeninhaber muss zudem gutgläubig sein. Die Laufzeit für Marken beträgt zehn Jahre und kann jeweils um sieben Jahre verlängert werden. Neben Patenten und Marken können auch Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder geografische Herkunftsangaben registriert werden.

Tansania ist außerdem Mitglied der Afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum (African Regional Intellectual Property Organization - ARIPO) und hat das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs, das Banjul Protocol on Marks und das Arusha Protocol for the protection of new varieties of plants unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden.

Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Tansania sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO).

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