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Zollbericht Tansania Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

Tansania ist Mitglied der WTO und Vertragsstaat mehrerer regionaler und überregionaler Handelsabkommen wie EAC, SADC und AfCFTA.

Von Andrea Mack | Bonn

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika

Die Vereinigte Republik Tansania, 1964 entstanden aus dem Zusammenschluss des Festlands mit den Inseln Sansibars, ist neben Kenia, Uganda, Ruanda, Burundi und Südsudan Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC (East African Community). Hauptziel der EAC ist die Förderung der regionalen Integration. 2005 gründeten die Mitgliedstaaten eine Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll gegenüber Drittländern, 2010 vereinbarten sie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit. Langfristig strebt die EAC eine politische Föderation der ostafrikanischen Staaten mit einer gemeinsamen Währung an.

Im Juni 2019 beantragte die Demokratische Republik Kongo die Aufnahme in die EAC. Nach Vorlage eines positiven Prüfberichts empfahl der EAC-Ministerrat Ende November 2021 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Tansania ist ebenfalls Mitglied der 1992 gegründeten Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika SADC (Southern African Development Community), der insgesamt 16 Länder des südlichen und östlichen Afrikas angehören. Auf der Grundlage des SADC-Handelsprotokolls, das einen Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht, setzen inzwischen 12 der 16 Länder eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem SADC-Ursprung (mittels Certificate of Origin) um, darunter auch Tansania. Der Ministerrat der Zollunion EAC gesteht Tansania zu, die Anwendung des gemeinsamen Außenzolltarifs auf aus der SADC eingeführte Ursprungswaren auszusetzen.

Tripartite und panafrikanische Freihandelszone 

Über die Regionalorganisationen EAC und SADC ist Tansania zudem in das trilaterale Freihandelsabkommen TFTA (Tripartite Free Trade Area Agreement) eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Bislang haben zehn Länder das Abkommen ratifiziert: Ägypten, Botswana, Burundi, Eswatini, Kenia, Namibia, Ruanda, Sambia, Südafrika und Uganda. Tansania befindet sich im Ratifizierungsprozess. Für das Inkrafttreten des TFTA ist eine Ratifizierung durch mindestens 14 Staaten erforderlich.

Darüber hinaus bringt die Afrikanische Union (AU) eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Im März 2018 unterzeichneten 44 der insgesamt 55 Mitgliedstaaten der AU das Rahmenabkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement). Das Abkommen trat offiziell am 30. Mai 2019 zwischen den 22 Staaten, die ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegt hatten, in Kraft. Mittlerweile sind außer Eritrea alle afrikanischen Länder dem AfCFTA beigetreten, mehr als zwei Drittel haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Tansania im Januar 2022.

Ziel des Abkommens ist es, den innerafrikanischen Handel zu stärken, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig angestrebt werden eine kontinentale Zollunion und ein afrikanischer Binnenmarkt mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

90 Prozent der bestehenden Zölle sollen wegfallen. Die einzelnen Vertragsstaaten oder Regionalorganisationen (REC), die bereits wie die EAC eine Zollunion bilden, können 7 Prozent der gesamten Zolltariflinien als sensible Produkte einstufen, deren Zölle schrittweise abgebaut werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Wegen der Corona-Pandemie startete die praktische Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone verspätet am 1. Januar 2021. Die Verhandlungen der ersten Phase über einzelne Themen wie Zollangebote, Ursprungsregeln und Zeitpläne für bestimmte Dienstleistungssektoren sind allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Weitere Informationen über die Verhandlungen, die schrittweise und in Phasen erfolgen, liefert das in Accra angesiedelte Sekretariat der AfCFTA.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

Die EU und fünf Partnerländer der EAC (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) haben im Oktober 2014 ihre Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen und den Text paraphiert. Mit dem Abkommen gewährt die EU Einfuhren aus den ostafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die EAC-Länder mit Inkrafttreten des WPA ihre Zölle auf rund 80 Prozent der EU-Ursprungswaren in einem Zeitraum von 25 Jahren schrittweise abzubauen.

Kenia, Ruanda und die EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten das Abkommen im September 2016. Die EU-Staaten und Kenia als einziges EAC-Mitglied haben es anschließend ratifiziert.

Im Februar 2021 einigten sich die EAC-Staaten darauf, dass nicht der gesamte EAC-Block gleichzeitig dem Abkommen beitreten muss. Dies ermöglicht dem Interesse bekundenden Kenia, das regionale WPA mit der EU zunächst bilateral anzuwenden. 

Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

Tansania ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die EU Zollbegünstigungen für Waren mit Ursprung in Tansania. Alle Waren außer Waffen sind zollfrei. Das im APS geltende System des registrierten Ausführers (REX) wendet Tansania seit Mitte 2018 an.

Die USA gewähren Tansania neben dem Generalized System of Preferences (GSP) einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst unter anderem Rohstoffe, industrielle Vorprodukte, Textilerzeugnisse und Bekleidung.

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