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Zollbericht Kamerun Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen

Kamerun gehört der Zollunion der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC an. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.

Von Andrea Mack | Bonn

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - Zentralafrika

Die Republik Kamerun ist das einzige Land Zentralafrikas, das im Dezember 2007 einem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Zentralafrika zugestimmt hat. Dieses Interim-WPA wird seit 4. August 2014 vorläufig angewendet. Es garantiert Exporten aus Kamerun einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt.

Im Gegenzug wird Kamerun die Zölle auf 80 Prozent der EU-Importe über einen Zeitraum von 15 Jahren bis August 2029 schrittweise beseitigen. Eine Reihe von sensiblen Waren, insbesondere aus dem Agrarsektor, ist zum Schutz der heimischen Wirtschaft und zur Sicherung der Staatseinnahmen in Kamerun komplett von der Liberalisierung ausgenommen.

Der Wortlaut des bilateralen Übergangsabkommens zwischen Kamerun und der EU wurde im Amtsblatt (EU) Nr. L 57/2 vom 28. Februar 2009 veröffentlicht. Das Abkommen wird als Zwischenschritt hin zu einem umfassenden WPA zwischen Zentralafrika und der EU betrachtet, das anderen Ländern der Region zum Beitritt offen steht. Zur Gruppe der zentralafrikanischen Staaten gehören neben Kamerun Äquatorialguinea, Gabun, Kongo, DR Kongo, São Tomé und Principe, Tschad und die Zentralafrikanische Republik.

Laut EU-Kommission prüfen die EU und die zentralafrikanischen Regionalorganisationen CEMAC und CEEAC die Möglichkeit, ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf der Grundlage des mit Kamerun bereits bestehenden Interimsabkommens zu schließen.

Regionalorganisationen CEMAC und CEEAC

Kamerun gehört der 1994 gegründeten Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC (Communauté Economique et Monétaire de l'Afrique Centrale) an. Weitere Mitgliedstaaten der Regionalorganisation sind Äquatorialguinea, Gabun, Republik Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Die CEMAC verfügt über den an den Euro gekoppelten CFA-Franc BEAC als Gemeinschaftswährung. Als Zollunion besteht sie aus einem gemeinsamen Zollgebiet mit einheitlichem Außenzoll (Tarif Extérieur Commun) gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern. Die Zölle betragen 0, 5, 10, 20 und 30 Prozent. Innerhalb der CEMAC herrscht freier Warenverkehr.  

Alle sechs CEMAC-Länder gehören auch der 1983 gegründeten Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft CEEAC (Communauté Economique des Etats de l'Afrique Centrale, englisch ECCAS) an. Weitere Mitgliedstaaten der CEEAC sind Angola, Burundi, DR Kongo, Ruanda sowie São Tomé und Príncipe, wobei Ruanda bei einer Sitzung am 7. Juni 2025 seinen Austritt aus der Organisation verkündete. Zeitgleich legten die Staats- und Regierungschefs den 30. August 2025 als Starttermin für die Freihandelszone der CEEAC fest. 

Die Mitgliedstaaten der CEMAC und CEEAC arbeiten seit über 15 Jahren daran, ihre Handels- und Industriepolitik zu harmonisieren. Die Länder wollen mit einem gemeinsamen Außenzoll und Zollkodex die regionale Integration in Zentralafrika stärken. Der Zusammenschluss der Organisationen steht jedoch weiterhin aus.

Afrikanische Freihandelszone AfCFTA

Im März 2018 brachte die Afrikanische Union eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Mittlerweile sind alle afrikanischen Länder außer Eritrea dem Abkommen zur Schaffung der African Continental Free Trade Area (AfCFTA) beigetreten, rund 90 Prozent dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Kamerun.

Das Abkommen hat zum Ziel, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

Insgesamt 97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise beseitigt werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist zudem der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten und Zollbürokratie. Die Umsetzung der Freihandelszone startete formal am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht abgeschlossen waren, konnte kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA stattfinden. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neuen "Guided Trade Initiative" auf. Das Pilotprojekt wurde sukzessive auf weitere Länder und Produkte ausgeweitet und ist mittlerweile abgeschlossen. Informationen rund um das Abkommen stellt das in Accra angesiedelte Sekretariat der AfCFTA zur Verfügung.  

Sonstige Mitgliedschaften und Abkommen

Kamerun ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Das Land gehört zudem der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika OHADA (Organisation pour l’harmonisation en Afrique du droit des affaires an. Ziel der 17 west- und zentralafrikanischen Mitgliedstaaten der OHADA ist die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsrechts.  

Mit dem Vereinigten Königreich hat Kamerun ein bilaterales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geschlossen, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist.

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