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Zollmeldung Tschad Zolltarif, Einfuhrzoll

Tschad senkt Einfuhrabgaben für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

Ab dem 22. Juli 2025 können bestimmte Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Ladestationen vergünstigt in den Tschad eingeführt werden.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Der tschadische Finanzminister hat per Dekret eine bedeutende Entlastung für die Einfuhr von Hybrid- und Elektrofahrzeugen beschlossen. Ziel ist die Förderung umweltfreundlicher Mobilität und die Senkung der Anschaffungskosten für Verbraucher.

Konkret soll der Zolltransaktionswert (Zollbemessungsgrundlage) für importierte Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, um 75  Prozent reduziert werden. Dies betrifft Fahrzeuge unter den Zolltarifnummern 

  • 87 03 60 (Hybridfahrzeuge mit Benzinmotor und extern aufladbarem Elektromotor)
  • 87 03 70 (Hybridfahrzeuge mit Diesel- oder Halb-Dieselmotor und extern aufladbarem Elektromotor)
  • 87 03 80 (rein elektrisch betriebene Fahrzeuge)

Darüber hinaus sieht das Dekret eine vollständige Befreiung von Einfuhrzöllen und Steuern für bestimmte Ladeinfrastruktur vor, darunter Batterieladegeräte (HS-Code 85 04 40) und elektrische Ladestationen (HS-Code 85 37 10).

Die Maßnahme wurde durch die Anordnung Nr. 55/MFBEPCI/SE/SG/DGDDI/DELDC/2025 vorgesehen und trat am Tag ihrer Unterzeichnung, dem 22. Juli 2025, in Kraft.

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