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Special | Türkei | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Türkei unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

Gesetzliche Grundlagen 

Die Türkei ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat alle zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zur Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zur Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte. 

Risiken

Die Türkei erhielt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, wie im Vorjahr das Rating 5- (1 bis 5+). Dies bedeutet, dass Rechte nicht garantiert werden. Die Türkei ist nach dem Index eines der zehn schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen weltweit.  

Sozialpartnerschaften sind in der Türkei unterentwickelt. Dies ist meist auch ein Indikator dafür, dass es im Arbeitsumfeld viele ungeregelte oder unkontrollierte Bereiche geben kann. In der Türkei sind nur 14 Prozent der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert. Diesen Wert meldete das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Januar 2023. Die Gewerkschaften mit den höchsten Mitgliederzahlen waren demnach die Organisationen für die Angestellten im Dienstleistungssektor (Hizmet-İş'i) gefolgt von Metallverarbeitung (Türk Metal Sendikası) und der Gesundheitsbranche (Öz Sağlık-İş).

In der Praxis wird das verfassungsmäßige Recht auf Bildung von Koalitionen, das Streikrecht sowie grundlegende Beteiligungsrechte durch nationale Gesetze und in der Rechtspraxis beschränkt. (Flächen-)Tarifverträge sind selten und werden, wenn existent, nicht in der Breite umgesetzt. Vor allem in Unternehmen mit den schlechtesten Arbeitsbedingungen haben Tarifverträge kaum Bedeutung. Die Ausübung des Streikrechts ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen legal. Es gibt Berichte über die Bekämpfung gewerkschaftlicher Bestrebungen.

Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Türkische Auslandshandelskammer (AHK) bietet seit Sommer 2021 für lokale Zulieferer regelmäßig Informationsveranstaltungen zum LkSG an. Außerdem hat die AHK gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Köksal & Partners eine türkische Veröffentlichung über das LkSG herausgebracht, in der es neben Informationen zur Gesetzeslage in Deutschland, auch eine Liste mit konkreten Umsetzungsempfehlungen für türkische Unternehmen gibt. 

Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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