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Zollbericht Türkei Einfuhrabgaben, übergreifend

Steuern

Neben der Umsatzsteuer gibt es noch besondere Verbrauchsteuern auf viele Waren.

Von Klaus Möbius | Bonn

Mehrwertsteuer (KDV)

Für die Lieferung von mehrwertsteuerpflichtigen Waren im türkischen Steuergebiet sowie bei der Einfuhr wird die türkische Mehrwertsteuer (Katma Deger Vergisi - KDV) erhoben. Bemessungsgrundlage bei Wareneinfuhren ist der Zollwert plus sämtliche Einfuhrabgaben (außer der Mehrwertsteuer selbst).

Der Normalsteuersatz beträgt 20 Prozent. Neben dem Normalsteuersatz existieren zwei reduzierte Steuersätze von ein Prozent (unter anderem für getrocknete Lebensmittel, Weizen, Druckerzeugnisse, unverarbeitete Baumwolle, Baumwollfasern und Angorawolle) und 10 Prozent (für Arzneimittel, Schafe und Rinder, bestimmte Grundnahrungsmittel und landwirtschaftliche Maschinen).

Die bei der Einfuhr entrichtete Mehrwertsteuer kann nur mehrwertsteuerpflichtig registrierten Unternehmern in der Türkei und  grundsätzlich nur als Vorsteuer angerechnet werden. Sie wird nicht erstattet, sondern nur mit steuerpflichtigen Umsätzen in der Türkei verrechnet. Eine Erstattung an Unternehmen, die mehrwertsteuerrechtlich nicht in der Türkei registriert sind, erfolgt nicht.

Sonderverbrauchsteuer (ÖTV)

Bestimmte Waren unterliegen der Sonderverbrauchsteuer (Özel Tüketim Vergisi - ÖTV). Gesetzliche Grundlage ist das Verbrauchsteuergesetz Nr. 4760. Die Verbrauchsteuer entsteht einmalig bei der Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Steuerlager beziehungsweise bei der Einfuhr. Steuerpflichtiger ist der Inhaber des Steuerlagers beziehungsweise der Einführer.

Die steuerpflichtigen Waren sind in vier Gruppen unterteilt, die im Anhang des Sonderverbrauchsteuergesetzes aufgelistet sind. Liste I enthält Erdölprodukte, Erdgas, Schmieröle, Kohlenwasserstoffe und seine Derivate. In Liste II finden sich Beförderungsmittel wie Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Passagierschiffe und Yachten. Liste III beinhaltet colahaltige und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren. Liste IV bezieht sich auf Luxusgüter. Zu den Waren dieser Liste zählen unter anderem Parfüms und Eau de Toilette, Schönheitsmittel und Kosmetika, Schmuck, Elektro-Haushaltsgeräte sowie bestimmte Waren der Unterhaltungselektronik.

Besteuerungsgrundlage ist bei Waren, die einem prozentualen Steuersatz unterliegen, der Zollwert zuzüglich des festgesetzten Zollbetrages. Bei alkoholischen Getränken und Tabakprodukten ist neben der prozentualen Besteuerung ein Mindestbetrag festgesetzt. Nachfolgend eine Auswahl von verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit Angabe der Steuersätze:

Kohlenwasserstoffe (Auszug)

HS-(Unter)

Position

Warenbezeichnung

Steuersatz in TL

1 Türkische Lira entspricht 0,039 €

(Stand 14. Juni 2023)

2710.12

Vergaserkraftstoff 95 Oktan

2,5265 pro Liter

2710.12

Vergaserkraftstoff 98 Oktan

2,6485 pro Liter

2710.19

Diesel

2,0559 pro Liter

2710.19

Heizöl

0,4760 pro kg

ex 2707

Lösungsmittel

2,4985 pro kg

Quelle: Türkisches Amtsblatt


Beförderungsmittel (Auszug)

HS-Position

Warenbezeichnung

Steuersatz in %

ex 8703

Personenkraftwagen mit einem Hubraum bis 1.600 ccm

45 bis 80

ex 8703

Personenkraftwagen mit einem Hubraum von mehr als 1.600 ccm bis 2.000 ccm

45 bis 150

ex 8703

Personenkraftwagen mit einem Hubraum von mehr als 2.000 ccm

130 bis 220

ex 8704

Nutzfahrzeuge mit einem Hubraum bis 3.000 ccm

10

dto. mit einem Hubraum von mehr als 3.000 bis zu 4.000 ccm

52

dto. mit einem Hubraum von mehr als 4.000 ccm

75

ex 8705

Kfz zu besonderen Zwecken wie Abschlepp- und Kranwagen, Betonmischer, Werkstattwagen etc.

4

8711

Krafträder mit einem Hubraum über 250 ccm

37

8903

Vergnügungsboote

8

Quelle: Türkisches Amtsblatt


Getränke und Tabakwaren (Auszug)

HS-(Unter)

Position

Warenbezeichnung

Steuersatz, soweit nicht anders angegeben, in Prozent

2009

Fruchtsäfte

10

2202

zuckerhaltige Limonaden

10

ex 2202

Colagetränke

35

2203

Bier aus Malz

63

(Mindeststeuerbetrag 5,3924 TL/°Alk./l)


2204

Wein

26,515 TL/l

2204.10

Schaumwein

179,142 TL/l

2208 20

Branntwein aus Wein oder Traubentrester

736,778 L/l Alk.100%

2402 10 sowie 2403

Zigarren und Zigarillos sowie Tabak

45

(Mindeststeuerbetrag 0,8694 TL/g)

2402 20

Zigaretten

63

(Mindeststeuerbetrag 0,9680 TL/Stück)

4813 10

Zigarettenpapier

0,1336 TL/Stück)

Quelle: Türkisches Amtsblatt


Luxuswaren

HS-(Unter)

Position

Warenbezeichnung

Steuersatz in %

1604.30

Kaviar

20

3303

Duftstoffe (Parfüms)

20

33.04

Schönheitsmittel (Schminke)

20

33.05

Haarbehandlungsmittel (ausgenommen Shampoo)

20

33.07

Rasiermittel, Körperdesodorierungsmittel etc.

20

3401

Seife

6,7

41

Rohe Häute und Felle

20

43

Pelzfelle und Waren daraus

25

49

Bücher und Zeitungen

20

ex 7013

Waren aus Bleikristall

20

8214 20

Instrumente und Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)

20

8517.11

drahtgebundene Telefone mit schnurlosem Hörer

20

8517 14

Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke (Mobiltelefone)

25 bis 50

85.18

Mikrofone, Lautsprecher, Kopf- und Ohrhörer

20

Aus 8519

Tonaufnahmegeräte, Tonwiedergabegeräte

6,7

8521

Video- Magnetbandgeräte

6,7

ex 8525

Fernsehkameras

20

8528

Fernsehempfangsgeräte

6,7

ex 8543

Fernbedienungen

20

ex 9113

Uhrenarmbänder

20

9302

Revolver und Pistolen

20

9303

Gewehre

20

9504

Videospiele, Gesellschaftsspiele, Bowlingbahnen etc.

20

9601

Elfenbein, Schildpatt, Geweihe, Korallen und Waren daraus

20

Quelle: Türkisches Amtsblatt


Quellensteuer

Die Steuer entsteht mit der Aufnahme von Krediten, bei Zahlungsaufschüben, Akkreditiven und beim Kauf auf Rechnung. Die Steuer entsteht nicht, wenn im Voraus bezahlt wird. Der reguläre Steuersatz beträgt 6 Prozent.

Mit Erlass Nr. 7511 vom 8.April 2015 wurde der Quellensteuersatz zahlreicher Waren auf 0% festgesetzt. Begünstigt sind jeweils bestimmte Waren aus folgenden Gruppen: Ölsaaten und pflanzliche Öle, Kakao, Getreide- und Lebensmittelzubereitungen, Rohtabak, Erze und andere mineralische Rohstoffe, Chemikalien, pharmazeutische und chemische Erzeugnisse, Häute, Felle, Pelzfelle, Holz, Papier, Pappe und Waren daraus, Spinnstoffe und Waren daraus, Schuhteile, Reibungsbeläge, Fliesen, Glas und Glaswaren, Eisen, Stahl und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Maschinen und Elektrowaren, Schienenfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Teile für Kfz und Fahrräder, ferner Flugzeuge und Wasserfahrzeuge, optische und Messgeräte sowie Teile von Waffen.

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