Zollmeldung Türkei Textilien, Bekleidung
Türkei erhebt Schutzzölle auf Nylongarne
Mit den Schutzzöllen unterstützt Ankara die heimische Textilindustrie.
21.11.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Ab dem 21. November 2025 unterliegen Nylongarne bei der Einfuhr in die Türkei Schutzzöllen. Diese sind zusätzlich zu den regulären Eingangsabgaben zu zahlen. Betroffen sind Waren der HS-Unterpositionen 5402.31, 5402.32, 5402.51, 5402.61 und 5402.45. Die Schutzzölle werden für die Dauer von drei Jahren degressiv erhoben. Für die vier zuerst genannten Waren beträgt der Schutzzoll im ersten Jahreszeitraum 0,24, im zweiten 0,23 und im letzten 0,22 US-Dollar je Kilogramm. Für Garne der HS-Unterposition 5402.45 betragen die Schutzzölle 0,0475, 0,045 und 0,0425 US-Dollar.
Für Waren mit Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern wurde hinsichtlich der Schutzzölle eine Freimenge von 2.986 Tonnen festgelegt, wobei für ein einzelnes Ursprungsland höchstens 995 Tonnen gewährt werden.
Details ergeben sich aus der Veröffentlichung vom 19. November 2025 im türkischen Amtsblatt (nur Türkisch)