Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht
Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?
Die Nationalbank der Ukraine setzt ihren Lockerungskurs fort. Unternehmen sollten sich mit der wechselnden Rechtslage vertraut machen. (Stand: 03.09.2026)
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hebt schrittweise geltende Währungsbeschränkungen auf, die zu Beginn des Krieges durch die NBU-Verordnung Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt wurden. Der folgende Beitrag vermittelt eine chronologische Übersicht der ausgewählten Änderungen ab Mai 2024 bis September 2026.
Beginn der ersten großen Liberalisierungswelle (2024)
Bereits im Mai 2024 führte der NBU-Beschluss Nr. 56 einen ersten großen Block an Währungserleichterungen ein. Der Schwerpunkt lag dabei auf der vollständigen Abschaffung der Liste kritischer Importgüter, sodass auch Dienstleistungen und IP-Rechte bezahlt werden konnten. Die nachfolgende Tabelle stellt die alten und neuen Regelungen gegenüber:
Übersicht | Alte Regelung | Neue Regelung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
Bezahlung in Fremdwährung von importieren Werk- und Dienstleistungen | Nur für kritische Importgüter | Zahlung von importieren Werken, Dienstleistungen, IP-Rechten, einschließlich Lizenzgebühren und Strafzahlungen | Stichtag: 23. Februar 2021 |
Fremdwährungskauf | Nutzung vorhandener Fremdwährung vor dem Kauf neuer Fremdwährung | Uneingeschränkter Kauf der Fremdwährung zur Bezahlung für den Import von Werk- und Dienstleistungen |
|
Dividendenausschüttung | Keine Auslandsüberweisung möglich | Ukrainische Unternehmen können Dividenden an Investoren im Ausland überweisen |
|
Leasingzahlungen | Nur für Fahrzeugleasing- und Fahrzeugverträge | Alle Leasingzahlungen sind erlaubt, unabhängig vom Gegenstand und Datum der Transaktion. Es ist möglich neue Leasingverträge abzuschließen | Keine |
Rückzahlung alter Fremdwährungsdarlehen und Zinsen für alte Darlehen | Zum 16. Juni 2023 erlaubte die NBU die Rückzahlung von Auslandskrediten, aber unter engen Voraussetzungen | Kauf und Transfer von Fremdwährung ins Ausland zur Zahlung von Zinsen für "historische" Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 aufgenommen wurden |
|
NBU setzt 2025 den Lockerungskurs fort
Im Jahr 2025 lockerte die NBU zum zweiten Mal die geltenden Beschränkungen und reagiert somit auf die Entwicklungen des Devisenmarkts.
Devisengeschäfte im Fokus
Zum 10. Mai 2025 hat die NBU per Beschluss Nr. 53 einen zweiten großen Block zur Lockerung der Währungsbeschränkungen verabschiedet. Der Block stellte insbesondere bestimmte Devisengeschäfte in den Fokus, um Investitionsanreize zu schaffen. Die folgende Tabelle stellt die neuen Regelungen dar:
| Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Anhebung von Ausgabenlimits für Firmenkarten im Ausland |
| Keine |
| Devisengeschäfte auf "Termin"-Basis |
| Erfüllung der Verpflichtung aus dem IWF-Programm |
| Überschreitung von Währungsbeschränkungen | Unternehmen dürfen Beschränkungen bis zur Höhe des neu eingebrachten Kapitals überschreiten, wenn sie es für Folgendes nutzen:
| Unternehmen müssen ausländische Investitionen in ihr Satzungskapital aufnehmen. Diese müssen vor dem 21. Februar 2021 erfolgt sein. Die zugehörigen Transaktionen sind über eine festgelegte Bank abzuwickeln – ein Wechsel ist auf Antrag möglich. |
| Zahlungen aus Gerichtsverfahren | Unternehmen können Fremdwährungen kaufen und ins Ausland überweisen um Registrierungs-, Schiedsgerichts-, Gerichtsgebühren und andere Kosten aus Vollstreckungsverfahren zu begleichen. | Nichteinhaltung der Bedingungen aus Import- und Exportverträgen durch Gebietsfremde |
| Erhöhung des Finanzierungslimits ausländischer Repräsentanzen ukrainischer Unternehmen | Die jährliche Obergrenze wird auf den Gegenwert von einer Million Euro festgelegt. | Das Unternehmen muss mindestens 12 Monate registriert sein. |
Schließung von Schlupflöchern
Gleichzeitig schloss die NBU Schlupflöcher, um überflüssige Währungsabflüsse zu verhindern:
So dürfen ukrainische Banken die Devisenaufsicht über eine Fremdwährungstransaktion nicht mehr schließen, wenn ein ausländischer Lieferant einem ukrainischen Importeuer die Anzahlung über Korrespondenzkonten in Hrywnja erstattet. Das soll den Missbrauch von Einfuhrdokumentensystemen verhindern.
Allerdings dürfen Banken seit dem 31. Mai 2025 per Beschluss Nr. 59 die Devisenaufsicht beenden, wenn der Zahlungseingang durch eine Garantie
- eines ausländischen Bankgaranten erfolgt, der sich zur Zahlung im Rahmen eines Exportgeschäfts verpflichtet hat.
- eines inländischen Bankgaranten erfolgt, sofern dieser zuvor Devisenmittel von einem ausländischen Kontragaranten erhalten hat.
Devisenmarkt stabilisiert sich
Der NBU-Beschluss Nr. 95 zur Lockerung der Währungsbeschränkungen vom 6. August 2025 sollte Unternehmen Anreize und Möglichkeiten bieten, eine spürbare zusätzliche Nachfrage auf dem ukrainischen Devisenmarkt zu erzeugen. Die aktuellen Anpassungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
| Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Dividendenrepatriierung | Erlaubnis zur Überweisung von Dividenden für 2023 | Bis zu 1 Mio. Euro pro Monat; gilt für Gewinne ab 1. Januar 2023 |
| Währungsabsicherung | Erweiterung von Termin-Geschäften |
|
| Fehlüberweisungen | Rücküberweisung von irrtümlich empfangenen Fremdwährungsbeträgen | Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch die ausländische Bank |
| Seefahrt-Agenturen | Rücküberweisung ungenutzter Fremdwährung | Betrifft ausländische Schiffseignern oder Treugeber |
| Auslandsdarlehen | Erweiterung der Rückzahlungsmöglichkeiten | Rückzahlung auch an Banken mit einem hohen Rating, nicht nur an internationale Finanzinstitutionen |
| Stimulierung der Währungsfreiheit | Erweiterung der zulässigen Transaktionen über Investitionslimit hinaus |
|
| Schuldenkonversion | Umwandlung von Fremdkrediten in Eigenkapital | Ermöglicht Eintrag der Schuldreduktion in das NBU-System |
Überblick: Neue Liberalisierungsschritte 2026
Der NBU-Beschluss vom 13. Januar 2026 gewährt weitergehende Lockerungen der Devisenbeschränkungen. Der Schwerpunkt liegt auf einem neuen Darlehensrahmen, der zusätzliche Auslandszahlungen im Umfang neu eingeworbener Fremdwährungsmittel erlaubt.
| Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
| Bargeldabhebungen mit Firmenkarte und elektronischen Zahlungsmitteln im Ausland | Anhebung des Limits für Zahlungen auf 140.000 UAH pro Monat | Bisher ein Limit für Anhebungen 12.500 bis 17.500 UAH pro Woche (2025) |
| Erhöhung der täglichen Bargeldabhebungen von UAH-Konten als auch von Fremdwährungskonten innerhalb der Ukraine | Anhebung des täglichen Limits auf 200.000 UAH | Bisher ein Limit für Abhebung bis zu 100.000 UAH pro Tag (2025) |
| Zahlung für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen im Ausland mit der UAH-Firmenkarte | Erhöhung des Limits auf 400.000 UAH. Keine Einschränkungen für FX-Firmenkarten (Multiwährungskarten für internationalen Zahlungsverkehr) | Bisher ein Limit von 150.000 UAH (2025) |
| Geldstrafen, Vertragstrafen, Boni und Entschädigungen | Vertragsstrafen und Entschädigungen an ausländische Partner zulässig im Rahmen von Wirtschaftsverträgen | Die Höhe der Überweisungen darf pro Kalenderjahr 10 Prozent des Gesamtwertes der nach dem 23. Februar 2021 an ausländische Partner gelieferte Waren nicht überschreiten. |
| Dividendenzahlungen nach Änderung der Rechtsform | Nach Abschaffung des Wirtschaftsgesetzbuches können Unternehmen, die ihre Rechtsform geändert haben, ihre Dividenden auszahlen lassen | Die Ausschüttung kann nur erfolgen, wenn die Gesellschaft weniger als 12 Monate vor der betreffenden Transkation umgewandelt wurde. |
Neuer Darlehen-Anreizrahmen
Ab dem 1. Januar 2026 führt die NBU einen neuen Darlehen-Anreizrahmen ein. Der Sonderrahmen ist betragsgebunden: Die Höhe des Darlehenslimits entspricht dem Betrag, der im Rahmen eines grenzüberschreitenden Darlehens in Fremdwährung auf das Konto bei einer ukrainischen Bank gutgeschrieben wurde.
Nur innerhalb dieses Rahmens sind bestimmte Zahlungen ins Ausland zulässig, darunter:
- Tilgung von Zinsen für Altdarlehen, die vor dem 20. Juni 2023 aufgenommen wurden;
- Begleichung alter Importfälle für Warenlieferungen vor dem 21. Februar 2021;
- Rückerstattung von Vorauszahlungen an Nichtansässige vor dem 23. Februar 2022;
- Finanzierung ausländischer Niederlassungen/Vertretungen über bestehende Standardlimits hinaus;
- Dividendentransfer über das reguläre Monatslimit hinaus.
Der verfügbare Rahmen verringert sich, sobald das neu aufgenommen Darlehen getilgt wird.
Lockerungen bei der Exportaufsicht
Die Fristvorgaben für Zahlungen entfallen für Waren, die im Rahmen eines Außenwirtschaftsvertrages exportiert werden und deren Forderungen an die ukrainische Export-Kreditagentur (Експортно-кредитне агентство України - ЕКА) abgetreten wurden. Für den Export von Versicherungsdienstleistungen gelten keine Zahlungsfristen mehr.
Teilnehmer von Defence-City profitieren von Lockerungen
Es werden günstige Bedingungen für den Betrieb der Verteidigungsindustrie innerhalb des Rechtsregimes Defence City geschaffen. Den Residenten von Defence City ist es erlaubt:
- Überweisungen auf ihre Konten in Fremdwährungen zu tätigen;
- Verwendung von zweckgebundenen Finanzmitteln von ausländischen Exportkreditagenturen, ausländischen Staaten und internationalen Organisationen für Zwecke von Defence City.
Ferner können Devisentransaktionen auf Grundlage einer individuellen NBU-Genehmigung getätigt werden für die Umsetzung von internationalen Vereinbarungen oder den Erwerb von Eigenkapital am genehmigten Kapital einer nichtansässigen juristischen Person.
Weitere Lockerungen im August 2026
Im Mittelpunkt des NBU-Beschlusses Nr. 90 vom 10. August 2026 stehen unter anderem höhere Zahlungslimits für Unternehmen sowie zusätzliche Ausnahmen für grenzüberschreitende Zahlungen.
| Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
| Bargeldabhebungen mit Firmenkarte und elektronischen Zahlungsmitteln im Ausland | Anhebung des Limits für Zahlungen auf 140.000 UAH pro Monat | Bisher ein Limit für Anhebungen 12.500 bis 17.500 UAH pro Woche (2025) |
| Erhöhung der täglichen Bargeldabhebungen von UAH-Konten als auch von Fremdwährungskonten innerhalb der Ukraine | Anhebung des täglichen Limits auf 200.000 UAH | Bisher ein Limit für Abhebung bis zu 100.000 UAH pro Tag (2025) |
| Zahlung für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen im Ausland mit der UAH-Firmenkarte | Erhöhung des Limits auf 400.000 UAH. Keine Einschränkungen für FX-Firmenkarten (Multiwährungskarten für internationalen Zahlungsverkehr) | Bisher ein Limit von 150.000 UAH (2025) |
| Geldstrafen, Vertragstrafen, Boni und Entschädigungen | Vertragsstrafen und Entschädigungen an ausländische Partner zulässig im Rahmen von Wirtschaftsverträgen | Die Höhe der Überweisungen darf pro Kalenderjahr 10 Prozent des Gesamtwertes der nach dem 23. Februar 2021 an ausländische Partner gelieferte Waren nicht überschreiten. |
| Dividendenzahlungen nach Änderung der Rechtsform | Nach Abschaffung des Wirtschaftsgesetzbuches können Unternehmen, die ihre Rechtsform geändert haben, ihre Dividenden auszahlen lassen | Die Ausschüttung kann nur erfolgen, wenn die Gesellschaft weniger als 12 Monate vor der betreffenden Transkation umgewandelt wurde. |
Praxisrelevanz der Neuerungen?
Die NBU lockert die Beschränkungen selektiv, um neues ausländisches Kapital in die ukrainische Wirtschaft zu locken und die Export-Import-Geschäfte zu steigern.
Der neu geschaffene Darlehens-Anreizrahmen ermöglicht ukrainischen Unternehmen Altlasten (Altdarlehen, Altimporte, alte Vorauszahlungen) geordnet abzubauen. Gleichzeitig werden Investitionen für ausländische Unternehmen erleichtert und der Devisenmarkt stabilisiert.
Die Abkehr von pauschalen Beschränkungen hin zu einem ausgewogenen Devisenregime ist ein Signal für die schrittweise Wiedereingliederung der Ukraine in die globalen Kapitalströme, im Einklang mit internationalen Standards. Nach der Prognose der NBU befinden sich die internationalen Währungsreserven auf einem ausreichendem Niveau, um die Nachhaltigkeit auf dem Devisenmarkt zu gewährleisten und verschiedene Maßnahmen zur Devisenliberalisierung zu veranlassen.
Dieser Rechtsbericht wurde erstmals im Mai 2024 veröffentlicht und zuletzt überprüft und überarbeitet im Januar 2026.