Zollbericht Uruguay Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Wareneinfuhren nach Uruguay können nur Unternehmen mit Sitz in Uruguay abwickeln. Die Einschaltung eines Zollagenten ist dabei verpflichtend.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Voraussetzung für die Wareneinfuhr

Wareneinfuhren nach Uruguay können ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in Uruguay abgewickelt werden. Hierfür benötigen sie eine Steueridentifikationsnummer (Registro Único Tributario – RUT) sowie eine Registrierung als Importeur bei der uruguayischen Zollbehörde (Dirección Nacional de Aduanas – DNA). Darüber hinaus müssen sich Importeure obligatorisch durch einen Zollagenten vertreten lassen. Dieser ist dazu berechtigt, die Warenanmeldung sowie alle mit der Zollabfertigung verbundenen Handlungen im Namen des Importeurs vorzunehmen.

Für die Überwachung der Zollvorschriften ist die Zollbehörde DNA im Wirtschafts- und Finanzministerium zuständig. Rechtliche Grundlage für Wareneinfuhren ist das Zollgesetz "Código Aduanero".

Außenhandelsplattform

Für die Abwicklung von Außenhandelsgeschäften steht das Single Window "Ventanilla Única de Comercio Exterior" (VUCE) zur Verfügung. Über die Plattform können sämtliche Zollformalitäten elektronisch abgewickelt werden. Importeure, Exporteure und beteiligte Behörden können dort Dokumente einreichen, prüfen, bearbeiten und weiterleiten. Für die Registrierung ist unter anderem die Steueridentifikationsnummer RUT erforderlich.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Ähnlich dem Authorized Economic Operator (AEO) der EU können sich in Uruguay am Außenhandel beteiligte Unternehmen im Programm "Operador Económico Calificado" (OEC) zertifizieren lassen. Dadurch ergeben sich für zertifizierte Unternehmen verschiedene Vorteile beim Zollverfahren sowie geringere Geschäftskosten. Die Zertifizierung ist freiwillig und gilt für drei Jahre. Gegenwärtig nutzen in Uruguay 59 Unternehmen das OEC-Programm.

Die uruguayische Zollbehörde strebt die gegenseitige Anerkennung des OEC-Status mit den wichtigsten Handelspartnern an. Hierzu schließt sie Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (Acuerdo de Reconocimiento Mutuo - ARM) ab. Uruguay hat bereits ein ARM mit Brasilien, Argentinien, Peru, Bolivien, Kolumbien, dem Mercosur, Südkorea, China und den USA geschlossen. Außerdem besteht ein multilaterales ARM mit Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Paraguay, Peru und der Dominikanischen Republik. Weitere bilaterale ARM mit zum Beispiel Ecuador befinden sich derzeit in Verhandlung.

Dieser Inhalt gehört zu