Zollbericht Chile Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Warenimporte nach Chile können nur von in Chile ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Ferner sind Banken einzubinden.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Voraussetzungen für die Wareneinfuhr

Bevor Unternehmen in Chile Geschäftstätigkeiten aufnehmen oder eine Zollanmeldung vornehmen können, müssen sie sich im chilenischen Steuerportal registrieren. Dort ist zunächst die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ("iniciación de actividades") zu erklären. Im Zuge dieses Verfahrens wird zugleich eine Steueridentifikationsnummer (Rol Único Tributario – RUT) vergeben. 

Aus diesem Grund können deutsche Unternehmen die Zollabwicklung in Chile nicht selbst durchführen. Das ist insbesondere bei der Vereinbarung einer DDP-Klausel (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) zu berücksichtigen.

Für die Wareneinfuhr nach Chile wird außerdem die Beschaffung der erforderlichen Devisen vorausgesetzt. Für die Beantragung der Devisen ist der Importeur verantwortlich. Dies erfolgt in der Regel über seine Handelsbank nach Beglaubigung durch die chilenische Zentralbank. Hierfür muss eine Zollanmeldung, welche die Unterschrift eines autorisierten Mitarbeiters der Zentralbank erfordert, ausgefüllt und elektronisch an die Zollbehörde übermittelt werden.

Zollagenten

Zollagenten können in Chile die Warenabfertigung und sonstige Vorgänge im Zusammenhang mit der Einfuhr auf fremde Rechnung durchführen. Bei kommerziellen Warensendungen mit einem FOB-Wert (fob - free on board) von über 1.000 US-Dollar muss der Importeur einen Zollagenten obligatorisch einschalten. Eine Liste zugelassener Zollagenten stellt die chilenische Zollbehörde (Servicio Nacional de Aduanas - SNA) bereit.

Bei kommerziellen Warensendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 1.000 US-Dollar sowie bei nichtkommerziellen Warenimporten bis zu einem FOB-Wert von 1.000 US-Dollar kann der Einführer die Zollabwicklung in vereinfachter Form selbst vornehmen.

Zollsicherheitsprogramm AEO

Vergleichbar mit dem Authorized Economic Operator (AEO) in der EU können sich in Chile an Zollverfahren beteiligte Unternehmen, etwa Importeure, Exporteure, Spediteure und Lagerhalter, im Zollsicherheits- und Compliance Programm "Operador Económico Autorizado" (OEA) zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist mit verschiedenen Zollerleichterungen verbunden. 

Mit der OEA-Zertifizierung weisen Unternehmen nach, dass ihre Prozesse sicher sind und ihre Kontrollen sowie Verfahren die Einhaltung der Zollvorschriften gewährleisten. OEA-Unternehmen profitieren unter anderem von beschleunigten Waren- und Dokumentenprüfungen bei der Zollabfertigung sowie von einer schnelleren Bearbeitung von Vorabentscheidungen. Dadurch ergeben sich für zertifizierte Unternehmen kürzere Einfuhrzeiten und geringere Kosten.

Die Zollverwaltungen weltweit streben eine gegenseitige Anerkennung des OEA-Status mit den jeweiligen wichtigsten Handelspartnern an. Dies erfolgt durch Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zollsicherheitsprogrammen (Acuerdo de Reconocimiento Mutuo – ARM). Chile hat ein multilaterales ARM im Rahmen der Pazifik-Allianz (Chile, Mexiko, Kolumbien und Peru) unterzeichnet. Zudem verhandelt Chile derzeit über ein ARM mit China sowie (im Rahmen der Pazifik-Allianz) mit dem Mercosur, Bolivien, Guatemala und der Dominikanischen Republik. 

Die Zertifizierung ist freiwillig und kostenlos. Unternehmen müssen ihren Antrag gemäß dem Beschluss Nr. 246 bei der chilenischen Zollbehörde einreichen.

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