Wer mit dem Bau von Wind- und Solarparks bis zum 4. Juli 2026 beginnt, kann sich mit der Inbetriebnahme bis Ende 2030 Zeit lassen. Zölle und "local content" erhöhen die Kosten
Ein wesentliches Förderinstrument für erneuerbare Energie war der 2021 erlassene Inflation Reduction Act (IRA), der auf umfangreiche Steuergutschriften setzte. Durch den One Big Beautiful Budget Act (OBBBA) wurden 2025 zahlreiche Subventionen vorzeitig beendet. Darunter leiden vor allem die Sparten Wind- und Solarenergie. Allerdings gibt es eine relativ großzügige Karenzzeit. Projekte, deren Konstruktion 2025 begann, müssen bis Ende 2029 in Betrieb gehen, wenn sie noch in den Genuss der Steuervorteile kommen wollen.
OBBBA beendet Teile des IRA vorzeitig, lässt aber Spielraum
Bei Vorhaben, die bis zum 4. Juli 2026 starten, haben die Investoren sogar bis Ende 2030 Zeit. Das lässt ihnen immerhin einen gehörigen Gestaltungsspielraum, denn der Begriff "Baubeginn" lässt sich relativ weit fassen. Das Finanzministerium spricht lediglich von "signifikanten Aktivitäten", die auch außerhalb des eigentlichen Geländes ("off site") erfolgen können. So können beispielweise die Kapitalgeber erst einmal die Zufahrtswege bauen und sich anschließend mit dem Kernprojekt Zeit lassen. Bei Vorhaben, deren Bau nach dem 4. Juli 2026 stattfindet, endet die Frist indes Ende 2027. Für andere regenerative Energieformen wie Geothermie, Wasserkraft oder Stromspeicher werden die Steuergutschriften wie im IRA vorgesehen bis 2034 weiterlaufen.
Lokale Wertschöpfungsanteile steigen auf 55 Prozent
Der OBBBA sieht darüber hinaus lokale Wertschöpfungsanteile vor. Für Projekte, deren Baustart vor dem 16. Juni 2025 stattfand, liegen sie bei 40 Prozent (Offshore-Windkraft 20 Prozent). Für Vorhaben, deren Konstruktion nach dem 16. Juni 2025, aber vor dem 1. Januar 2026 startet, steigen sie auf 45 Prozent (beziehungsweise 27,5 Prozent). Für 2026 gilt ein Satz von 50 Prozent (35 Prozent), ab 2027 einheitlich von 55 Prozent. Auf Ebene der Bundesstaaten und der Kommunen können noch eigene Local-content-Vorschriften existieren.
Diese dürften sich als wesentliches Geschäftshindernis herausstellen. Viele Komponenten müssen importiert werden, da es keine einheimischen Hersteller gibt. Investoren können in diesem Fall gegenüber dem sogenannten "Made in America"-Office Ausnahmegenehmigungen beantragen. Dies lief nach Aussagen von US-Beamten unter der Regierung Biden relativ reibungslos. Zur aktuellen Praxis fehlen noch Erfahrungsberichte.
Da ein Großteil der Einfuhren aus China kommt, fallen entsprechend Zölle an. Unter Joe Biden wurde bereits ein Satz von 50 Prozent für Solarzellen aus chinesischer Produktion eingeführt. Außerdem gibt es noch die länderspezifischen Zölle auf chinesische Importe in Höhe von 30 Prozent. Die Trump-Administration prüft beziehungsweise plant Zölle auf Einfuhren aus Malaysia, Thailand, Vietnam und Kambodscha. Dies sind die wichtigsten Lieferländern für die Vereinigten Staaten. Sie sind für rund 80 Prozent der Branchenimporte verantwortlich. Die dortigen Fabriken befinden sich oftmals im Besitz chinesischer Investoren.
Darüber hinaus fallen anteiligen Zölle von 50 Prozent auf Stahl und Aluminium sowie zahlreiche Derivate an. Diese dürften sich vor allem in der Windkraftsparte als wesentlicher Kostentreiber erweisen, denn die Anlagen haben einen hohen Metallanteil. Zudem führen die Zölle zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Windräder bestehen aus Tausenden von Einzelteilen. Für jede Schraube müssen beim Lieferanten Metallgehalt, Herkunft und Einkaufspreis angegeben werden.
Weitere branchenspezifische Zölle zeichnen sich ab. Am 13. August 2025 leitete der Handelsminister eine Untersuchung gemäß Section 232 (19 U.S.C. 1862) ein, um die Auswirkungen der Einfuhren von Windturbinen und deren Teile und Komponenten auf die nationale Sicherheit zu ermitteln.
Tipps für den Markteinstieg
- sehr hohe Flexibilität mitbringen, da sich die Rahmenbedingungen rasch ändern können
- engen Kontakt zu lokalen Behörden und "Communities" suchen und aufbauen
- Fachkräftemangel und Lohnkosten nicht unterschätzen
- Zölle und Vorgaben zu lokalen Wertschöpfungsanteilen genau studieren
Doch die Regierung hat noch weitere Möglichkeiten, die Erneuerbaren auszubremsen. Sie muss entsprechende Vorhaben auf staatlichem Bundesland genehmigen. Im Herbst 2025 etwa konnte sie dadurch das größte Solarkraftvorhaben der USA - Esmeralda mit einer Erzeugungskapazitäten von 6.200 Megawatt - vorübergehend ausbremsen, bis ein Gericht den Stopp aufhob. Doch auch bei auf privatem Land geplanten Projekten kann unter Umständen eine Genehmigung der Bundesregierung - etwa aus Umweltschutzgründen - notwendig sein. Allerdings spielen Umweltaspekte in der Trump-Administration eine untergeordnete Rolle. Das Umweltschutzministerium wird personell immer weiter ausgedünnt.
Vorübergehend keine Genehmigungen für neue Offshore-Windprojekte
Im Bereich der Offshore-Windkraft sind besonders viele Bundesbehörden involviert und die Regierung muss entsprechendes Land verpachten. Am 20. Januar 2025 - am Tag seiner Amtseinführung - erließ Donald Trump ein Dekret, demzufolge die Landvermietung und das Genehmigungsverfahren für Offshore-Projekte innerhalb der 200-Meilen-Zone der USA vorübergehend ausgesetzt wird.
Trotz der hohen politischen und administrativen Hürden wird der Ausbau der regenerativen Energie weitergehen. Dafür sorgt alleine schon der stark steigende Strombedarf. Die großen IKT-Konzerne pumpen Hunderte von Milliarden US-Dollar (US$) in künstliche Intelligenz und Datencenter. Diese haben sich als enorm energiehungrig erwiesen. Die Tech-Riesen investieren daher bereits direkt in Stromerzeugungskapazitäten. Damit werden sie zu einem wichtigen Mitspieler im Bereich erneuerbarer Energien.
Die USA sind kein einheitlicher Strommarkt
Die USA sind kein einheitlicher Strommarkt. In jedem Bundesstaat können sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen herrschen. Es existiert noch nicht einmal ein einheitliches nationales Stromnetz, sondern einige größere Netze. So gibt es die Stromverbünde Nordosten, Nordatlantik, Nordzentral, Südost, Zentral, Südwest und Nordwest. Kalifornien und Texas haben eigene Systeme und sind nicht in andere Netz integriert. Das ist einer der größten Standortnachteile. Verfügen doch beiden Staaten über die größten Stromerzeugungskapazitäten an erneuerbaren Energien, können aber Überschüsse nicht exportieren.
Insgesamt 14 Bundesstaaten haben einen deregulierten Strommarkt. Die meisten liegen an der Ostküste oder im Nordosten des Landes: Connecticut, Delaware, Illinois, Maine, Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New Jersey, New York (State), Ohio, Pennsylvania, Rhode Island, Texas und Washington DC. Vier weitere sind teilliberalisiert: Kalifornien, Michigan, Oregon und Virginia.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Roland Rohde
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Washington, D.C.