Zollmeldung USA Antidumping, Antisubvention
US-Antidumpingzölle auf deutsche Zinnwalzprodukte sind aufgehoben
Die International Trade Commission hat im Antidumpingverfahren gegen deutsche Zinnwalzprodukte negativ entschieden. Die vorläufigen Antidumpingzölle sind damit aufgehoben.
13.02.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Im Antidumpingverfahren gegen deutsche Zinnwalzprodukte hat nach dem Handelsministerium nun auch die ebenfalls am Verfahren beteiligte International Trade Commission (ITC) ihre endgültige Entscheidung bekanntgegeben. Diese ist im Gegensatz zur Entscheidung des Handelsministeriums negativ ausgefallen. Die Zollbehörde CBP wird daher nun alle Barsicherheiten erstatten und keine Antidumpingzölle mehr erheben.
Entscheidung des Handelsministeriums nur vorläufig
Das Handelsministerium (Department of Commerce - DOC) hatte ursprünglich eine erhebliche Schädigung von US-Herstellern durch unterhalb des Marktwertes eingeführte Zinnwalzprodukte aus Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 festgestellt.
Das Ministerium hatte im erst Januar 2024 seine Entscheidung veröffentlicht und zunächst Dumpingmargen von 6,88 Prozent für alle betroffenen deutschen Unternehmen festgelegt.
Die Entscheidung des DOC galt zunächst nur vorläufig.
Die Zollbehörde hatte die Abrechnung aller Einfuhren aus Deutschland bereits ab dem 22. August 2023 ausgesetzt und von Importeuren dieser Produkte Barsicherheiten in Höhe der Dumpingmarge gefordert.
Zinnwalzprodukte sind flachgewalzte, mit Zinn, Chrom oder Chromoxiden beschichtete Erzeugnisse der Positionen 7210 11, 7210 12, 7210 50, 7212 10, 7212 50 0020, 7212 50 00 90 und 7226 90 01 80 des US-Zolltarifs.
Weitere Informationen:
- Entscheidung der International Trade Commission
- Endgültige Entscheidung des Handelsministeriums
- Vorläufige Feststellung