Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2018.
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Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2018.
Die Europäische Kommission leitet eine Neuausführerüberprüfung ein. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen 2021.
Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren werden ab März 2023 mit einem Antidumpingzoll belegt.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Ausgleichs- und Antidumpingzölle gelten seit 2018.
Die Europäische Kommission führt neue TARIC-Codes ein und überwacht die Einfuhren. Die Antidumpingmaßnahmen wurden 2019 verlängert.
Reduzierter Antidumpingzollsatz für einen neuen ausführenden Hersteller. Die bestehenden Antidumpingmaßnahme gelten weiterhin.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Maßnahmen bestehen seit 2018 und gelten für Waren mit Ursprung in Russland und der Ukraine.
Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.