Zollmeldung USA Antidumping, Antisubvention
USA ändern Antidumpingzölle bei Kohlenstoffstahl aus Deutschland
Das Handelsministerium hat seine endgültige Entscheidung zur Höhe von Antidumpingzöllen bei legiertem Kohlenstoffstahl aus Deutschland korrigiert.
26.01.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Im langjährigen Antidumpingverfahren zu legiertem Kohlenstoffstahl in Tafeln aus Deutschland hat das Handelsministerium seine endgültige Entscheidung von April 2017 zur Höhe der Antidumpingzölle geändert. Grund ist ein Urteil des US-Gerichtes für internationalen Handel (U.S. Court of International Trade). Die Entscheidung des Ministeriums bezog sich auf eine Antidumping-Untersuchung des Zeitraumes vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016. Betroffen waren Produkte der HS-Codes 7208, 7210, 7211, 7212, 7214, 7225 und 7226.
Die Antidumpingzölle auf legierten Kohlenstoffstahl in Tafeln betragen nun seit dem 31. Dezember 2023 4,99 Prozent für die Dillinger Hüttenwerke und 20,99 Prozent für alle anderen von dem Verfahren betroffenen deutschen Unternehmen.
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