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Zollmeldung EU WTO

Mehrparteien-Übergangsvereinbarung (MPIA) in Kraft

Ein weiteres Land tritt dem MPIA bei. Damit gehören dem MPIA nun 57 WTO-Mitglieder an, die 57,6 Prozent des Welthandels repräsentieren.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten wurde am 30. April 2020 der Welthandelsorganisation (WTO) weitergeleitet. Diese Mitteilung markierte den Beginn der Mehrparteien-Schlichtungsvereinbarung (Multi-party interim appeal arbitration arrangement/MPIA). Seitdem können sich die teilnehmenden Mitglieder auf ein zweistufiges Streitbeilegungsverfahren in der WTO stützen und von einer verbindlichen Beilegung profitieren sowie eine unabhängige und unparteiische Überprüfung der Panelberichte bewirken.

Folgende Staaten haben der Vereinbarung bisher zugestimmt (Stand: Juni 2025): Australien; Benin; Brasilien; Kanada; China, Chile; Kolumbien; Costa Rica; die Europäische Union; Ecuador; Guatemala; Hongkong, China; Island; Japan; Macao, China; Mexiko; Montenegro; Neuseeland; Nicaragua; Norwegen; Pakistan; Paraguay; Peru; Philippinen; Singapur; Schweiz; Ukraine; Uruguay; Malaysia und das Vereinigte Königreich. Weitere Staaten können der Vereinbarung jederzeit beitreten. 

Der Richterpool besteht aus zehn Richtern. Sollte eine Partei gegen einen WTO-Panelbericht Berufung einlegen, so werden drei Mitglieder des Richterpools nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angehört.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission (26. Juni 2025)

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