Zollmeldung USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

USA verlängern AGOA-Abkommen

AGOA wurde rückwirkend zum 30. September 2025 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert; die CBP hat dazu weitere Hinweise veröffentlicht.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Der 2000 eingeführte African Growth and Opportunity Act (AGOA) war Ende September ausgelaufen und wurde nun rückwirkend zum 30. September 2025 bis Ende 2026 verlängert. Damit bleibt der zollfreie Zugang für zahlreiche Produkte aus Ländern Subsahara‑Afrikas bestehen. US‑Handelsbeauftragter Greer betont, dass die USA die Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten weiter ausbauen wollen, um Handel, Investitionen und nachhaltiges Wachstum zu stärken.

AGOA‑Waren, die Section‑232‑Zöllen oder Quoten unterliegen, sind nicht präferenzberechtigt (19 USC 2463(b)(2)).

Die Rückerstattung zu viel gezahlter MFN-Zölle (Most Favored Nation) während des Zeitraumes 1. Oktober 2025 und 3. Februar 2026 ist möglich. Davon ausgenommen sind jedoch die IEEPA-Zölle, Zollabfertigungsgebühren sowie weitere Arten von Zollabgaben (z.B. Antidumpingzölle, Section 232-Zölle).

Weitere Informationen, unter anderem zur Anmeldung der Waren in den USA, können Sie der Guidance vom 6. Februar 2026 entnehmen. 

Quellen und weitere Informationen:

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