Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - US-Zölle auf Waren aus Brasilien
Waren mit brasilianischem Ursprung unterliegen Zusatzzöllen von 25 Prozent auf Grundlage von Section 301 of the Trade Act of 1974. Für zahlreiche Produkte gelten Ausnahmen.
29.07.2026
Die USA führen mit Wirkung zum 22. Juli 2026 Zusatzzölle gegenüber Brasilien auf Grundlage von Section 301 of the Trade Act of 1974 ein. Der Maßnahme ging eine entsprechende Untersuchung voraus.
Betroffene Waren und Ausnahmen
Waren, die am oder nach dem 22. Juli 2026 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen in Höhe von 25 Prozent (HTSUS-Position 9903.05.01). Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Position werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben (The duty provided in the applicable subheading + 25%).
Es gibt eine Ausnahme für schwimmende Ware. Sie gilt für Waren, die vor dem 22. Juli 2026, 00:01 Uhr EST verladen wurden oder sich im Versand befinden, und vor dem 29. Juli 2028, 00:01 EST in den freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Zolllager entnommen und in den freien Verkehr überführt werden (HTSUS-Position: 9903.05.02).
Weitere Ausnahmen werden in den HTSUS-Positionen 9903.05.03 bis 9903.05.09 aufgeführt:
- 9903.05.03: allgemeine Produkte
- 9903.05.04: bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
- 9903.05.05: Waren für die zivile Luftfahrt
- 9903.05.06: pharmazeutische Produkte
- 9903.05.07: Waren, die unter Section 232 fallen (Stahl, Aluminium, Kupfer, Kfz und -Teile, Lkw und - Teile, Holz, Halbleiter)
- 9903.05.08: Spendengüter
- 9903.05.09: Informationsmaterial
Beachten Sie die in Anhang II dargelegten möglichen Einschränkungen der jeweiligen Ausnahmen. In Einzelfällen muss der konkrete Verwendungszweck, beispielsweise im Bereich Pharma, nachgewiesen werden.
Übersicht der betroffenen Waren und Ausnahmen: Section 301 Brazil HTSUS List
Spezifische Regelungen für Rück- und Veredelungswaren
Der Zusatzzoll gemäß 9903.05.01 gilt nicht für Waren, deren Einfuhr nach den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) ordnungsgemäß unter einer Bestimmung des Kapitels 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) angemeldet wird. Ausgenommen sind Waren der Positionen 9802.00.40, 9802.00.50, 9802.00.60 und 9802.00.80. Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der USA, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
Waren in Freizonen (FTZ)
Von Section 301 betroffene Waren mit Ursprung Brasilien, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusatzzölle in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden.
Dokumentationspflichten
Die CBP informiert darüber, dass in der Zollanmeldung neben der allgemeinen Zolltarifnummer (Kapitel 1 bis 97) weitere Angaben verpflichtend anzugeben sind - dabei ist folgende Reihenfolge zu berücksichtigen:
- Kapitel 98 (falls zutreffend)
- Kapitel 99 (falls zutreffend): die entsprechend anzuwendenden HTSUS-Positionen können dem aktuellen CBP-Leitfaden entnommen werden
- Weitere Handelsmaßnahmen (falls zutreffend)
- HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 301-Zölle
- HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 122-Zölle
- HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 232-Zölle
- HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 201-Zölle
- HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 201-Quoten
- Weitere HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für zum Beispiel Ersatzzölle
- Sonstige Quotenvereinbarungen aus Kapitel 99
- Zolltarifnummer (Kapitel 1-97)
Der Zollwert ist unter der Zolltarifnummer der eingeführten Ware (Kapitel 1 bis 97) anzugeben, sofern keine abweichenden Regelungen nach Kapitel 98 gelten.
Vor dem 22. Juli galten bereits andere Zölle
Brasilianische Waren werden bereits seit einiger Zeit mit Zusatzzöllen belegt.
Bis einschließlich 23. Februar 2026 galten zusätzliche Wertzölle von 40 Prozent. Diese Maßnahme wurde auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) gestützt. Mit der Feststellung des Supreme Courts, dass diese Zölle nicht rechtmäßig verhängt worden waren und damit außer Kraft traten, wurden zum 24. Februar 2026 vorübergehend Zölle auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act of 1974 in Höhe von 10 Prozent eingeführt. Diese galten bis zum 24. Juli 2026.
Quellen und weitere Informationen
Presidential Documents
- Notice: Continuation of the National Emergency With Respect to Brazil (28. Juli 2026)
- Notice of Action: Brazil's Acts, Policies, and Practices Related to Digital Trade and Electronic Payment Services; Unfair, Preferential Tariffs; Anti-Corruption Enforcement; Intellectual Property Protection; Ethanol Market Access; and Illegal Deforestation (20. Juli 2026)
- Executive Order 14361: Modifying the Scope of Tariffs on the Government of Brazil (20. November 2025)
- Executive Order 14323, Addressing Threats to the United States by the Government of Brazil (30. Juli 2025)
Fact Sheets
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Addresses Threats to the United States from the Government of Brazil (30. Juli 2025)
CBP-Leitfäden