Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus

Die Aussetzung der De‑Minimis‑Regelung bleibt bestehen. Postsendungen müssen ab dem 24. Juli 2026 über das neue Anmeldeverfahren abgefertigt werden.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit der Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 wurde die sogenannte De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes für alle Länder aufgehoben. Diese Regelung erlaubte bisher, dass Waren unter einem bestimmten Wert (in der Regel 800 US-Dollar (US$)) ohne Zahlung von Zollabgaben in die USA eingeführt werden durften. Die US‑Zollbehörde CBP hat ihre Vorschriften angepasst und die Aussetzung der zollfreien Behandlung für Kleinsendungen nun auch regulatorisch auf unbestimmte Zeit festgelegt. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres ab dem 24. Juni 2026. Stellungnahmen können noch bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden. Der US‑Kongress hat zudem beschlossen, die gesetzliche Grundlage der Regel ab dem 1. Juli 2027 vollständig abzuschaffen.

Zollregelungen für Nicht-Postsendungen

Die sogenannte Interim final rule vom 24. Juni 2026 greift erneut die Aussetzung der De‑minimis‑Ausnahme auf. Demnach sind für sämtliche Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 US$ entsprechende Zollverfahren zu nutzen. Zudem fallen für diese Waren entsprechende (Zusatz-)Zölle, Steuern und Gebühren an. Alle Sendungen müssen weiterhin von einer zur Einfuhr berechtigten Partei unter Verwendung eines geeigneten Einfuhrtyps im Automated Commercial Environment (ACE)-System angemeldet werden. 

Die Aussetzung der de-minimis-Regelung gilt bereits seit dem 29. August 2025.

Zollregelungen für Postsendungen

Ab dem 24. Juli 2026 sind Postsendungen, die einen Wert von 2500 US$ nicht überschreiten und für die sogenannte informal entry berechtigt sind, über ein neues Anmeldeverfahren (postal informal entry) abzuwickeln. Gemäß 19 C.F.R. § 143.26(a) darf die Anmeldung ausschließlich vom Inhaber oder Käufer vorgenommen werden, dem die Ware in den USA zugesandt wird. Alternativ kann ein berechtigter Customs Broker die Anmeldung vornehmen. Für die Anmeldung sind bestimmte Datensätze via E-Mail an die CBP zu übermitteln. Welche Daten erforderlich sind, können dem Updated Global Guidance for International Mail entnommen werden. Darüber hinaus wird eine Sicherheit (bond) gefordert. Auch hierzu finden Sie weiterführende Informationen im genannten Leitfaden.

Lieferungen, die einen Warenwert von 2500 US$ überschreiten, sind im Rahmen der formalen Einfuhr abzuwickeln. Dies gilt auch für Waren, die Kontingenten oder Antidumping- oder Ausgleichssmaßnahmen unterliegen.

Ab dem 22. Oktober 2026 können einige Waren nicht mehr über das neue Anmeldeverfahren eingeführt werden. Dazu zählen etwa Waren, die eine Zollbefreiung gemäß Kapitel 98 des HTSUS genießen, oder auch Waren, die Maßnahmen gemäß Kapitel 99 des HTSUS unterliegen. Für solche Sendungen sind andere Einfuhrverfahren zu wählen, etwa die formale Einfuhr oder Entry Type 13.

Ausnahmen

Langjährige Ausnahmen gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(A) und (B) bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass amerikanische Reisende nach wie vor persönliche Gegenstände im Wert von bis zu US$ 200 zollfrei mitbringen dürfen und Einzelpersonen weiterhin unentgeltliche Geschenke im Wert von bis zu 100 US$ zollfrei erhalten können.

Ausnahmen gelten ebenfalls für Spenden und Informationsmaterialien. Briefe und Leerbriefe, die keine Ware enthalten, sind nicht zollpflichtig.

Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihren E-Commerce Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

Quellen und weitere Informationen:

Rechtsakte und Fact Sheets:

Leitfäden der CBP: