Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus
Fortsetzung der Aussetzung der De-Minimis-Regelung. Ab dem 24. Februar 2026 gelten neue Zollsätze für Sendungen, die über das internationale Postnetz abgewickelt werden.
23.02.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Trotz des Urteils des Supreme Courts bezüglich der Nutzung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) durch den Präsidenten zur Verhängung von Zöllen wird die Aussetzung der De-Minimis-Behandlung fortgesetzt. Mit der Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 wurde die sogenannte De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes für alle Länder aufgehoben. Diese Regelung erlaubte bisher, dass Waren unter einem bestimmten Wert (in der Regel 800 US-Dollar (US$)) ohne Zahlung von Zollabgaben in die USA eingeführt werden durften.
Alle Importsendungen zollpflichtig
Seit dem 29. August 2025, 00:01 Uhr ET (eastern daylight time) müssen sämtliche Einfuhrsendungen, die nicht unter 50 U.S.C. 1702(b) fallen, unabhängig von ihrem Wert, Herkunftsland, ihrer Transportart und der Art der Einfuhr deklariert und verzollt werden. Mit Wirkung zum 24. Februar 2026, 00:01 Uhr ET unterliegen alle Sendungen einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 10 Prozent. Da es sich vorliegend um einen zusätzlichen Zollsatz handelt, finden ferner auch alle anderen anwendbaren Zölle, Steuern, Gebühren und Abgaben Anwendung.
Alle Sendungen müssen von einer zur Einfuhr berechtigten Partei unter Verwendung eines geeigneten Einfuhrtyps im Automated Commercial Environment (ACE)-System angemeldet werden.
Mit der Executive Order vom 20. Februar 2026 werden nun alle verbliebenen De‑minimis‑Ausnahmen gestrichen. Demnach gibt es keine länderspezifischen Sonderregelungen mehr.
Zollregelungen für Postsendungen
Bestimmte internationale Postsendungen unterliegen eigenen, gesonderten zollrechtlichen Vorschriften. Internationale Postbeförderer bzw. andere qualifizierte Parteien, die anstelle des Beförderers handeln, sind verpflichtet, die Zollzahlungen an die CBP zu leisten.
Ab dem 24. Februar 2024 um 00:01 Uhr ET und voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026 um 00:01 Uhr ET – oder bis zum Inkrafttreten des von der Customs and Border Protection (CBP) eingeführten neuen Abfertigungsverfahrens für Postsendungen, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt – unterliegen die betreffenden Waren einem Zoll in Höhe des in der Proklamation vom 20. Februar 2026 (Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems) festgelegten Satzes. Dieser liegt bei 10 Prozent und wird auf den Warenwert erhoben.
Für alle internationalen Postsendungen müssen das Ursprungsland und der Wert des Artikels bei der CBP angegeben werden. Ferner müssen Sendungen, die über das internationale Postnetz abgewickelt werden und Antidumping- und/oder Ausgleichszöllen unterliegen, unter Verwendung einer geeigneten Anmeldeart in ACE angemeldet werden.
Ausnahmen
Langjährige Ausnahmen gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(A) und (B) bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass amerikanische Reisende nach wie vor persönliche Gegenstände im Wert von bis zu US$ 200 zollfrei mitbringen dürfen und Einzelpersonen weiterhin unentgeltliche Geschenke im Wert von bis zu US$100 zollfrei erhalten können.
Ausnahmen gelten ebenfalls für Spenden und Informationsmaterialien. Briefe und Leerbriefe, die keine Ware enthalten, sind nicht zollpflichtig.
CBP erhält weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung
Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, erhält die Zollbehörde (CBP) erweiterte Befugnisse. Die CBP darf bei informellen Sendungen bis US$2.500 eine Art Sicherheitsleistung (basic importation and entry bond) verlangen. Ferner sind internationale Transportdienstleister zur Hinterlegung von sogenannten Carrier-Bonds verpflichtet, mit der die Entrichtung der vorgeschriebenen Zölle abgesichert wird.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihren E-Commerce Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weitere Informationen:
Rechtsakte und Fact Sheets:
- Executive Order 14388: Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries // Annex (20. Februar 2026)
- Executive Order 14324: Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries (30. Juli 2025)
- Fact Sheet: President Donald J. Trump is Protecting the United States’ National Security and Economy by Suspending the De Minimis Exemption for Commercial Shipments Globally (30. Juli 2025)
Leitfäden der CBP:
- CSMS # 67845486 - Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries (23. Februar 2026)
- CSMS # 66065494 - GUIDANCE: Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries (28. August 2025)
- CSMS # 66062800 - UPDATE: Additional Parties Qualified for the Payment of Duty on International Mail Shipments pursuant to Executive Order 14324 “Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries” (28. August 2025)
- Global Guidance for International Mail (22. September 2025)
- CBP International Mail Duty Worksheet: International Postal Package Items Containing Goods (August 2025)
- CSMS # 65934463 - GUIDANCE: Payment of Duty on International Mail Shipments pursuant to Executive Order 14324 “Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries” (15. August 2025)