Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus

Die Aussetzung der De‑Minimis‑Regelung bleibt bestehen. Die US-Zollbehörden konkretisieren die Regelungen.  

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit der Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 wurde die sogenannte De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes für alle Länder aufgehoben. Diese Regelung erlaubte bisher, dass Waren unter einem bestimmten Wert (in der Regel 800 US-Dollar (US$)) ohne Zahlung von Zollabgaben in die USA eingeführt werden durften. Die US‑Zollbehörde CBP hat ihre Vorschriften angepasst und die Aussetzung der zollfreien Behandlung für Kleinsendungen nun auch regulatorisch auf unbestimmte Zeit verankert. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres ab dem 24. Juni 2026. Stellungnahmen können noch bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden. Der US‑Kongress hat zudem beschlossen, die gesetzliche Grundlage der Regel ab dem 1. Juli 2027 vollständig abzuschaffen.

Zollregelungen für Nicht-Postsendungen

Seit dem 29. August 2025 sind grundsätzlich alle Einfuhrsendungen anmelde- und zollpflichtig. Mit den CBP‑Regeln vom 24. Juni 2026 wird dies konkretisiert und verfestigt: Die De‑minimis‑Ausnahme bis 800 US$ wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Für sämtliche Sendungen sind entsprechende Zollverfahren zu nutzen. Zudem fallen entsprechende (Zusatz-)Zölle, Steuern und Gebühren an.

Alle Sendungen müssen weiterhin von einer zur Einfuhr berechtigten Partei unter Verwendung eines geeigneten Einfuhrtyps im Automated Commercial Environment (ACE)-System angemeldet werden.

Zollregelungen für Postsendungen

Bestimmte internationale Postsendungen unterliegen bereits gesonderten zollrechtlichen Vorschriften. Mit den neuen CBP‑Regeln wird dieser Bereich jedoch erheblich ausgeweitet: Auch für Postsendungen bis 800 US$ wird die De‑minimis‑Behandlung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, sodass eine automatische zollfreie Abfertigung entfällt. Stattdessen führt CBP ein neues Anmeldeverfahren (postal informal entry) für bestimmte Sendungen bis 2.500 US$ ein. Dieses dient als Ersatz für die bisherige vereinfachte Abwicklung und ermöglicht weiterhin eine weniger komplexe Einfuhr, erfordert jedoch eine formalisierte Anmeldung, die Zahlung aller anfallenden Abgaben sowie zusätzliche Datenangaben. Ergänzend gelten neue Anforderungen an Sicherheiten (Bonds) und die Bereitstellung von Sendungs- und Empfängerdaten, um Transparenz und Kontrolle zu erhöhen. Für einzelne Elemente des neuen Verfahrens sind Übergangsfristen vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die praktischen Umsetzungsanforderungen.

Ausnahmen

Langjährige Ausnahmen gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(A) und (B) bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass amerikanische Reisende nach wie vor persönliche Gegenstände im Wert von bis zu US$ 200 zollfrei mitbringen dürfen und Einzelpersonen weiterhin unentgeltliche Geschenke im Wert von bis zu US$100 zollfrei erhalten können.

Ausnahmen gelten ebenfalls für Spenden und Informationsmaterialien. Briefe und Leerbriefe, die keine Ware enthalten, sind nicht zollpflichtig.

Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihren E-Commerce Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

Quellen und weitere Informationen:

Rechtsakte und Fact Sheets:

Leitfäden der CBP: