Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren

USA kündigen Zollreform an

Ziel ist eine umfassende Modernisierung und Verschärfung der Zollregeln, um unter anderem Compliance zu erhöhen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit der Executive Order (E.O) vom 3. Juni 2026 kündigen die USA eine Reformierung bestimmter Zollregelungen an. Ziel ist es unter anderem bestehende Schwächen im System zu adressieren, die Durchsetzung zu verschärfen und die Verantwortlichkeit von Importeuren deutlich zu erhöhen.

Anforderungen an den Importer of Record

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Überarbeitung der Anforderungen an den sogenannten Importer of Record (IOR), also den rechtlich verantwortlichen Importeur. Es sollen neue Anforderungen eingeführt werden, darunter höhere Mindestanforderungen an Sicherheiten (z. B. Bürgschaften oder Vermögenswerte in den USA) sowie eine deutlich ausgeweitete Daten- und Offenlegungspflicht. Zusätzlich wird ein umfassenderes System zur Identifikation und Registrierung aller Importeure gefordert, um die Verantwortlichkeit klar zuzuordnen und Missbrauch zu verhindern.

Ein besonderer Fokus liegt auf ausländischen Importeuren. Diese unterliegen künftig verschärften Anforderungen, insbesondere bei der Nutzung von Zollverfahren: Während US‑Importeure weiterhin vereinfachte Verfahren nutzen dürfen, sind diese für ausländische Akteure eingeschränkt oder teilweise sogar gänzlich ausgeschlossen. Beispielsweise sollen nur noch US-amerikanische IOR sogenannte informal entries (Einfuhr mit einem Warenwert von weniger als 2500 US-Dollar) einreichen dürfen. Gleichzeitig sollen sie strengeren Prüfungen und Anforderungen im formalen Einfuhrprozess (formal entry) unterzogen werden.

Die E.O. sieht vor, dass alle Importeure künftig eine dauerhafte "Good Standing“-Voraussetzung erfüllen müssen, um weiterhin importieren zu können.

Innerhalb der nächsten 180 Tagen soll eine Aktualisierung des IOR‑Registers gemäß der Anforderungen der E.O. erfolgen.

Ausbau von Transparenz- und Offenlegungspflichten

Die E.O. verpflichtet die zuständigen Behörden, zusätzliche Offenlegungspflichten und Zertifizierungsanforderungen einzuführen. Diese sollen dazu beitragen, Zollumgehung, falsche Angaben und Verstöße entlang der Lieferkette besser zu erkennen und zu verhindern.

Stärkere Durchsetzung und verschärfte Sanktionen

Parallel dazu wird die Durchsetzung bestehender Vorschriften deutlich verschärft. Es soll eine Mindeststrafgrenze (minimum penalty floor) eingeführt werden, wonach mindestens 50 Prozent einer verhängten Strafe bestehen bleiben müssen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Weitere Maßnahmen und Umsetzung

Darüber hinaus sieht die E.O. Maßnahmen zur effizienteren Beschlagnahme und Entsorgung nicht konformer Importe vor und zielt zugleich auf eine erhöhte Transparenz ab, unter anderem durch die Veröffentlichung jährlicher Berichte.

Die konkreten Detailregelungen werden durch das Department of Homeland Security (DHS) und die Customs and Border Protection (CBP) im Rahmen nachgelagerter Regulierung entwickelt, sodass die Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.

Quellen und weitere Informationen: