Zollmeldung Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Ukraine: IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones

Das ukrainische Finanzministerium verlangt ab sofort IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones. 

Karin Appel

Von Karin Appel | Bonn

Das Finanzministerium hat die Regeln für das Ausfüllen von Zollerklärungen für Smartphones und Mobiltelefone geändert. Grundlage ist die Anordnung Nr. 380 vom 13.07.2026. Künftig wird eine Warensendung mit Mobiltelefonen nur noch abgefertigt, wenn zusätzlich eine elektronische Liste mit den IMEI-Nummern eingereicht wird. 

Die Änderung betrifft Waren der HS-Codes 

  • 8517 13 00 00 (Smartphones) und 
  • 8517 14 00 00 (andere Telefone für Mobilfunknetze).

In Spalte 31 der Zollerklärung ist der Vermerk „Siehe elektronische Liste“ einzutragen. Die Liste mit den IMEI-Nummern jeder Wareneinheit ist als separates Dokument über Spalte 44 einzureichen.

Die Regelung gilt ausschließlich für Einfuhrverfahren. Dazu zählen Import, Wiederimport und vorübergehende Einfuhr. Für den Export und den Transit von Smartphones gilt die Anforderung nicht.

Seit dem 1. Januar 2027 sind zudem Kaufbelege für Smartphones erforderlich, damit die IMEI angegeben werden kann.