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Rechtsbericht | Usbekistan | Steuerrecht

Usbekistan: Steuerliche Änderungen ab 2026

Zum 1. Januar 2026 traten in Usbekistan umfangreiche steuerliche Anpassungen in Kraft. Sie betreffen den Online-Handel, Rohstoffgewinnung und Landwirtschaft.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Mit dem Erlass Nr. ZRU-1108 vom 25. Dezember 2025 hat die usbekische Regierung die allgemeinen Steuersätze bis 2028 unverändert fortgeführt. Auf ausgewählte Bereiche – etwa auf Grund und Boden sowie auf die Nutzung von Wasserressourcen – wurde die Steuer um sieben Prozent angehoben.

Punktuelle Erhöhung und Erleichterungen für die Landwirtschaft

Baubranche

Unternehmen, die Gips für die eigene Produktion von Baustoffen gewinnen, zahlen ab 2026 einen deutlich höheren Steuersatz von 50 Prozent auf die Nutzung von Bodenschätzen. Dadurch steigen die Produktionskosten im Baustoffsektor.

Zudem müssen sich Unternehmen auf eine neue Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien und Baumaterialien einstellen. Sie richtet sich künftig nach dem Marktwert. Die bisherige Berechnung auf Grundlage eingereichter Unterlagen entfällt. Das Verfahren zur Marktwertermittlung wird im Laufe des Jahres festgelegt. Für Unternehmen bedeutet dies zunächst eine höhere Unsicherheit und perspektivisch eine tendenziell höhere Steuerlast.

Verbrauchssteuern

Die Verbrauchsteuern wurden in mehreren Produktgruppen erhöht. Es sollen neue, einheitliche Tarife gelten. Die Abgaben für Tabak und Vapes steigt ab dem 1. Februar 2026 auf 7 Prozent. Für zuckerhaltige Getränke sowie Energie-Getränke wird die Abgabe gestaffelt nach Zuckergehalt pro Liter ab dem 1. April 2026 angehoben:

  • Bis 5 g Zucker je 100 ml: 500 Usbekistan-Sum (UZS);
  • 5–10 g Zucker je 100 ml: 515 USZ;
  • Über 10 g Zucker je 100 ml: 535 USZ;
  • Getränke mit Süßstoffen ohne Zucker: 500 USZ;
  • Energie-Getränke: 2.150 USZ

Ebenfalls ab April 2026 steigt die Abgabe für lokale und importierte Kartoffelchips auf 15.000 USZ pro Kilo.

Auch für Alkoholerzeugnisse wird die neue Abgabe gestaffelt ab dem 1. Februar 2026 eingeführt:

  • Lokal produziert (pro Liter):
    • Alkohol: 48.000 USZ (bisher 44.000)
    • Natürlicher Wein: 7.000 USZ (bisher 5.000)
    • Weitere Weine: 9.000 USZ (bisher 6.000)
    • Bier: 3.000 USZ (bisher 2.000)
  • Importiert (pro Liter):
    • Alkohol: 60.000 USZ (bisher 76.000)
    • Natürlicher Wein: 12.000 USZ (bisher 14.000)
    • Weitere Weine: 15.000 USZ (bisher 20.000)
    • Bier: 5.000 USZ (bisher 6.000)

Ab dem 1. Juli 2026 gelten einheitliche Tarife für lokale und importierte Produkte:

  • Alkohol: 48.000 USZ
  • Natürlicher Wein: 10.000 USZ
  • Weitere Weine: 12.000 USZ
  • Bier: 4.000 USZ

Null-Mehrwertsteuer für die Landwirtschaft

Die Landwirtschaft profitiert jedoch von einer Null-Mehrwertsteuer: Der Regelsteuersatz von 12 Prozent für heimisches Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Eier und weitere Erzeugnisse entfällt. Hiervon ausgenommen sind Baumwolle und Getreide. Das soll landwirtschaftlichen Betriebe entlasten und die Liquidität verbessern. Für verarbeitende Unternehmen können sich positive Effekte für Beschaffungspreise ergeben.

Online-Handel: Höhere Abgabenlast und verpflichtende Registrierung

Unternehmen, die Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, zahlen ab 2026 höhere Steuersätze:

  • Die Umsatzsteuer steigt von drei auf vier Prozent;
  • Die Körperschaftsteuer steigt von zehn auf zwölf Prozent.

Damit entfällt die bisherige steuerliche Begünstigungen des Online-Handels. Dies wird sich auch in den Preisen und Kostenkalkulationen auswirken.

Zudem müssen ausländische Anbieter digitaler Leistungen, die in Usbekistan tätig sind, aber keinen Sitz im Land haben, sich verpflichtend als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Bei einer fehlenden Registrierung versendet die Behörde einen Aufforderung zur Registrierung. Das Unternehmen muss dieser innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Andernfalls kann die Behörde die Tätigkeiten im Land und Zugang zu der eigenen Plattform beschränken. Zudem plant die Regierung, anonymisierte Zahlungsinformationen natürlicher Personen auszuwerten, um steuerpflichtige Auslandseinkünfte zu identifizieren.

QR-Code-Zahlungen und elektronische Quittungen werden Standard

Ab 2026 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Zahlungen über einen einheitlichen, von Banken erzeugten QR-Code anzunehmen. Ab Mitte des Jahres wird das Fehlen eines QR-Codes als Verstoß gegen die Rechnungsstellung gewertet und kann geahndet werden. Zusätzlich werden elektronisch ausgestellte Quittungen verbindlich. Unternehmen müssen ihre Zahlungsinfrastruktur entsprechend anpassen, profitieren jedoch von einer Vereinheitlichung der technischen Vorgaben.

Höhere Schwelle für Vorauszahlungen und Entlastung bei Dividenden für Nichtansässige

Die Schwelle für verpflichtende Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer wurde auf einen Jahresumsatz von 20 Milliarden Sum erhöht. Zuvor galt die Schwelle von 10 Milliarden Sum. Unternehmen, die vom vereinfachten in das reguläre Steuerverfahren wechseln, profitieren dabei von Übergangsregelungen, die eine zeitliche befristete Befreiung von der Körperschaftsteuer und der befristeten Abzugsfähigkeit von Buchhaltungskosten. 

Die Quellensteuer auf Dividenden an nichtansässige juristische Personen kann reduziert werden, sofern die empfangende Gesellschaft zuvor selbst Dividendenertragsteuern in Usbekistan gezahlt hat. Dies verbessert die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Ausschüttungen. 

Start-ups: Förderungen bis zu 50 Prozent

Start-ups, die am staatlichen Innovationszentrum teilnehmen, können ihre förderfähigen Kosten erstattet bekommen:

  • bis zu 50 Prozent (rund 20.000 US-Dollar) für Ausgaben im Zusammenhang mit internationalen Inkubatoren, Accelerator‑Programmen und Weiterbildungen;
  • bis zu 50 Prozent (rund 50.000 US-Dollar) der Kosten für Mentoring, Beratungen und Entwicklungsschritte;
  • Unterstützung im Bereich geistiger Schutzrechte (unter anderem Erstattung von Patent‑ und Markenregistrierungen bis zu 100 Prozent).

Bei belegten externen, internationalen Investitionen kann die Summe durch den Staat auf bis zu 100.000 US-Dollar verdoppelt werden. Die Maßnahmen stärken die Gründungsdynamik und Technologieentwicklung im Land.

Usbekistans Innovationszentrum

Als das nationale Start-up-Ökosystem fungiert der IT-Park Uzbekistan mit Hauptsitz in Taschkent. Er ist die Hauptanlaufstelle für Start-ups und verfügt über 14 Ableger in den Regionen, unterhält landesweit 205 IT-Lehrzentren.

Im IT-Park registrierte Firmen zahlen keine Steuern und Sozialabgaben. Auch für die Einkommensteuer gibt es einen ermäßigten Satz. Interessenten können sich zu rechtlichen Belangen beraten und die Registrierung sowie die Eröffnung eines Bankkontos erledigen lassen.

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