Zollbericht Usbekistan Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Usbekistan ist Vertragsstaat einiger Handelsabkommen und ist auf dem Weg, diese auszuweiten. 

Von Karin Appel | Bonn

Usbekistan - Europäische Union (EU)

Die Beziehungen zwischen Usbekistan und der EU beruhen auf einem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das 1999 in Kraft trat und dem erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EPCA), welches zwischen 2019 und Juli 2022 verhandelt und am 24. Oktober 2025 unterzeichnet wurde. Usbekistan ist hierbei eines von zehn Vertragspartnern der EU, dazu gehören auch Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Ukraine und Tadschikistan.

Handelspolitisch ist das EPCA ein Meilenstein. Es reduziert Zölle schrittweise und schafft klare Regeln, kombiniert mit dem Abbau technischer und administrativer Hürden. Denn Usbekistan verpflichtet sich, Höchstzollsätze festzulegen, keine neuen oder höheren Zölle einzuführen und technische Standards mit der EU zu harmonisieren. Zudem werden Zollverfahren nachhaltig vereinfacht, indem nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden, sodass der Markteintritt für ausländische Exporteure vereinfacht wird. Usbekistan erhält im Rahmen des Abkommens zollfreien Zugang für viele Produkte in die EU, denn die GSP+-Vorteile (unilateraler Präferenzzugang zum EU-Markt seit 2021) wurden erweitert. Für EU-Exporteure bedeutet das indirekt stabilere Handelsbeziehungen und steigende Nachfrage, jedoch (noch) keine vollständige Zollfreiheit für EU-Waren.

Neben dem Bereich Handel und Wirtschaft schafft das Abkommen außerdem eine Vertiefung in der Zusammenarbeit in den Bereichen Nachhaltigkeit, Justiz, Sicherheits- und Außenpolitik und bei kritischen Rohstoffen für eine grüne und digitale Transformation.

Parallel zur Unterzeichnung des EPCA schlossen Usbekistan und die EU eine Vereinbarung über einen baldigen WTO-Eintritt. 

Usbekistan - Welthandelsorganisation (WTO)

Usbekistan stellte am 8. Dezember 1994 erstmalig einen Beitrittsgesuch an die WTO. Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe fand 2005 statt. Danach gab es eine fünfzehnjährige Pause. Erst am 7. Juli 2020 fand die Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen statt. Usbekistan machte dort deutlich, dass die Aufnahme in die WTO höchste Priorität im Land habe und dass es sich verpflichtet, Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels weiter voranzutreiben, handelspolitische und politische Instrumente entsprechend des WTO-Übereinkommens zu modernisieren und internationale bewährte Verfahren im Interesse einer weiteren nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung einzuführen.

Die Unterzeichnung des EPCA und die damit abgeschlossenen bilateralen Verhandlungen waren ein bedeutender Meilenstein im Beitritt Usbekistans zur Welthandelsorganisation (WTO). Sie unterstreichen laut EU-Kommission "die politische Unterstützung der EU für den WTO-Beitritt Usbekistans und den zugrunde liegenden Wirtschaftsreformprozess sowie ein regelbasiertes multilaterales Handelssystem mit der WTO im Kern". Usbekistan hat erneut sein Bekenntnis bekräftigt, den Schwung in den Verhandlungen aufrechtzuerhalten, um das WTO-Beitrittsziel bei der 14. WTO-Ministerkonferenz im Jahr 2026 zu erreichen.

Usbekistan - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Die Eurasische Wirtschaftsunion ist ein Zusammenschluss mehrerer Staaten, der sowohl eine Zollunion als auch einen gemeinsamen Wirtschaftsraum umfasst. Ihr Zweck besteht darin, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen und den freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften zwischen den Mitgliedsländern zu erleichtern. Grundlage bildet eine gemeinsame Zollregelung: Innerhalb der Union werden keine Zölle erhoben, während gegenüber Ländern außerhalb der Union ein einheitlicher Außenzoll gilt. Zu den Mitgliedstaaten zählen Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland.

Am 11. Dezember 2020 erhielt Usbekistan den Status eines Beobachterstaates bei der EAWU. Seitdem gab es keine neuen Verhandlungen.

Usbekistan - Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)

Usbekistan ist Mitglied der GUS. Seit 2014 ist das Protokoll über die Anwendung des Freihandelsabkommens der GUS und Usbekistan in Kraft. Nicht alle Mitgliedstaaten der GUS haben das Freihandelsabkommen unterzeichnet. So sind beispielsweise Aserbaidschan und Turkmenistan keine Teilnehmerländer des Freihandelsabkommens von 2011.

Usbekistan - Bilaterale Freihandelsabkommen

Usbekistan unterhält eigene bilaterale Freihandelsabkommen außerhalb der GUS-Strukturen und pflegt dabei enge wirtschaftliche Beziehungen zu Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan und der Ukraine.

Seit dem 25. Februar 2025 gilt auch zwischen Usbekistan und Turkmenistan ein eigenständiges Freihandelsabkommen. Es hebt Zölle auf beidseitig produzierte Waren auf und vereinfacht die Handelsverfahren deutlich. Das Abkommen stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit, treibt industrielle Kooperationen voran und baut Handelshemmnisse systematisch ab – ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die den zentralasiatischen Markt erschließen oder ihre Präsenz dort ausbauen möchten.

Dieser Inhalt gehört zu