Zollbericht Usbekistan Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und -beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.

Von Karin Appel

Einfuhrverbote

Grundsätzlich ist die Einfuhr aller Medien verboten, die darauf abzielen, den Staat, die gesellschaftliche Ordnung, die territoriale Integrität, die politische Unabhängigkeit oder die staatliche Souveränität zu untergraben. Ebenfalls untersagt sind Medien, die zu Krieg, Terrorismus, Gewalt, nationaler Überlegenheit, religiösem Hass, Rassismus, Antisemitismus oder Faschismus aufrufen. Das Verbot umfasst zudem sämtliche pornografischen Inhalte.

Zu den verbotenen Waren zählen unter anderem auch Ethylalkohol sowie gebrauchte Transportmittel der Kategorien M2, M3 und N2. Allerdings bestehen Ausnahmen: Bestimmte Waren dürfen trotz dieses Einfuhrverbots nach Usbekistan eingeführt werden, sofern eine entsprechende Einfuhrgenehmigung vorliegt oder ein besonderer Verwendungszweck gegeben ist. Dazu gehören insbesondere als Sonderfahrzeuge deklarierte Gebrauchtwagen sowie pathogene Pflanzensorten, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind.

Mit ihrer letzten Zollreform hat die usbekische Regierung insgesamt 876 verschiedene Waren zur Einfuhr verboten. Sie werden unterteilt in 77 Arten von Elektrogeräten, 26 Arten von Beleuchtungsgeräten, 35 Arten von Kinderversorgungsartikeln, 171 Arten von Spielzeug, 24 Arten von Schmuck und 43 Arten von Kosmetik. Dabei orientiert sich Usbekistan an der EU bzw. Waren, die von der EU als gefährlich oder minderwertig eingestuft werden. Um ihren Binnenmarkt zu schützen und auch die Verbraucher zu informieren, hat die "Uzstandart Agentur" auf Grundlage des Präsidialdekrets vom 21. August 2020 Nr. PK-4812 "Über zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung lokaler Produzenten ein elektronisches Portal entwickelt, in dem alle verbotenen Waren aufgelistet werden. 

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrbeschränkungen umfassen alle Vorgaben, nach denen für die Einfuhr bestimmter Waren spezielle Unterlagen wie Einfuhrerlaubnisse, Lizenzen oder andere Genehmigungen erforderlich sind. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen wie mengenmäßige Begrenzungen (Quoten), Zertifizierungsanforderungen oder behördliche Kontrollen.

Solche Einfuhrbeschränkungen gelten unter anderem für Lebensmittel, Tabakwaren, alkoholische Getränke, Arzneimittel, Farben und Lacke, Parfümerie- und Kosmetikprodukte, Berufsbekleidung sowie Stahlprodukte.

Eine vollständige Liste der Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen, können Sie beim usbekischen Zoll einsehen. 

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