Zollbericht Usbekistan Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Standards und Normen
Für den Vertrieb von Waren sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Einfuhrlizenzen ist die Einhaltung technischer Vorschriften und Normen verpflichtend.
08.04.2026
Von Karin Appel | Bonn
Standardisierung
Seit 2021 hat Usbekistan sein System der Standardisierung und technischen Regulierung umfassend und sukzessive reformiert.
Mit dem Gesetz „Über Normung“ (ZRU-800 vom 03.11.2022, in Kraft seit 05.November 2023) wurde das bisherige Standardisierungsrecht ersetzt. Es definiert die nationale Normung neu und benennt das Usbekische Standardisierungsinstitut als zentrale Normungsstelle. Die Agentur „Uzstandart“ wurde zur Usbekischen Agentur für technische Regulierung umstrukturiert und direkt dem Ministerkabinett unterstellt.
Parallel dazu trat am 29. August 2023 das neue Gesetz „Über technische Regulierung“ (ZRU-819) in Kraft. Es regelt verbindliche technische Vorschriften, Konformitätsbewertungsverfahren und die staatliche Kontrolle in diesem Bereich. Ergänzt wird es durch das Gesetz „Über die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“ (ZRU-820), das die Anforderungen an Zertifizierungsstellen und deren Akkreditierung neu definiert.
Auch die Struktur der technischen Komitees wurde grundlegend überarbeitet, denn während 2021 noch 32 Komitees existierten, wurden seither neue eingerichtet und bestehende neu zugeordnet – etwa für Informations- und Kommunikationstechnologien und Geologie. Einige Komitees wurden neuen Ministerien unterstellt, darunter dem 2023 gegründeten Ministerium für Ökologie, Umweltschutz und Klimawandel.
Technische Vorschriften (Reglements) sind verbindlich und regeln sicherheitsrelevante Anforderungen. Nationale Normen hingegen sind grundsätzlich freiwillig, können aber durch Reglements verpflichtend gemacht werden. Für exportierende Unternehmen ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob für das jeweilige Produkt spezifische technische Vorschriften oder Normen gelten.
Zuständigkeiten für Zertifizierungen
Die Zuständigkeit für die Zertifizierung hängt vom Produkttyp ab. Die wichtigsten Behörden sind:
- Verbrauchsgüter: Usbekische Agentur für technische Regulierung
- Bauprodukte: Ministerium für Bau und Wohnungswesen
- Medizinprodukte: Gesundheitsministerium bzw. Agentur für Pharmaentwicklung
- Umweltrelevante Produkte: Ministerium für Ökologie, Umweltschutz und Klimawandel
Diese Behörden arbeiten mit technischen Komitees zusammen, die branchenspezifische Normen entwickeln.
Konformitätsbewertungsverfahren
Das Konformitätsbewertungsverfahren wurde durch das Gesetz „Über technische Regulierung“ (ZRU-819 vom 27. Februar 2023, in Kraft seit 29. August 2023) neu geregelt und unterscheidet nun klar zwischen freiwilligen Normen und verpflichtenden technischen Reglements. Hersteller oder Importeure können für bestimmte Produkte eigenständig eine Erklärung abgeben, die bei einer akkreditierten Stelle registriert werden muss. Die Konformitätszertifikate und -erklärungen müssen bei der Einfuhr im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Auch die Anerkennung ausländischer Nachweise wurde erweitert. Neben Zertifikaten aus OECD-Staaten sowie aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Türkei erkennt Usbekistan nun auch Konformitätserklärungen und Testergebnisse ausländischer Hersteller an, sofern ein bilaterales Abkommen besteht oder keine geeigneten Prüflabore im Land verfügbar sind. Usbekistan hat über 50 bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen, darunter mit den meisten EU-Mitgliedstaaten. Neue Abkommen mit Italien, Russland und der Türkei sind derzeit in Vorbereitung.
Importeure können einen Antrag auf Registrierung solcher Nachweise über das nationale E-Government-Portal stellen.
Verkaufsauflagen
Bei der Einfuhr von Waren sind außerdem Verkaufsauflagen für bestimmte importierte Konsumgüter zu beachten.