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Zollbericht Usbekistan Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertreib von Waren in Usbekistan sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Lizenzen gibt es auch eine Reihe von Zertifizierungsvorschriften.

Standardisierungssystem

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes "Über Normung" ist das Normungssystem in Usbekistan in allgemeine, organisatorische und technische Regeln unterteilt. Die Zuständigkeiten werden ebenfalls entsprechend aufgeteilt.

Importierte Produkte können nicht für den vorgesehenen Zweck geliefert und verwendet werden, wenn die Einhaltung der in Usbekistan geltenden technischen Vorschriften oder Normen nicht registriert und bestätigt wurde.

Zur Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Standardisierung hat Usbekistan 32 Technische Komitees eingerichtet, welche bei der Agentur für Normung, Metrologie und Zertifizierung eingesehen werden können. Dazu zählen zum Beispiel der Ausschuss für Automobilindustrie, der Ausschuss für Elektrotechnik und der Ausschuss für Chemieindustrie. Alle 32 Komitees können Sie hier einsehen. 

Die verschiedenen Komitees sind dabei den folgenden Behörden untergeordnet und dort angesiedelt: 

Zuständigkeiten für Zertifizierungen

Bereich

Zuständige Behörde

Produkte, die an Verbraucher verkauft werden

Agentur für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Agentur "Uzstandart")

Bauwesen, Bauindustrie einschließlich Planung und Bauwesen

Bauministerium

Umwelt, natürliche Ressourcen

Staatskomitee für Ökologie und Umweltschutz

Medizinprodukte, einschließlich Arzneimittel, Medizinprodukte, medizinischer Geräte 

Gesundheitsministerium

Quelle: Usbekische Agentur für technische Regulierung

Konformitätsbewertungsverfahren

Das Konformitätsbewertungsverfahren Usbekistans umfasst eine Vielzahl von Waren. Der verpflichtenden Zertifizierung unterliegen nicht nur Lebensmittel, sondern unter anderem auch chemische Erzeugnisse wie Farben und Lacke, Kinderbekleidung, Maschinen, Fahrzeuge und Spielzeug.

Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag. Dem Antrag müssen zwingend Informationen über das zu zertifizierende Produkt sowie Kopien der Warenbegleitpapiere beigelegt werden. Dabei müssen die Warenbegleitpapiere Angaben zum Eintreffen des Produkts an der Zollgrenze enthalten.

Für serienmäßig hergestellte Waren werden Zertifikate mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt. Für Waren ohne garantierte Funktionsfähigkeit oder Verfallsdatum werden Zertifikate ohne zeitliche Beschränkungen erteilt.

Konformitätszertifikate, welche zuvor von akkreditierten Institutionen der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgestellt wurden und für das Inverkehrbringen der Waren in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Türkei frei gegeben wurden, werden auch in Usbekistan anerkannt. Um die Anerkennung zu beantragen, ist eine Registrierung über die Website http://www.my.gov.uz erforderlich.

Ebenso können Konformitätserklärungen und Testergebnisse deutscher Hersteller und Prüflaboratorien für bestimmte Maschinen und Anlagen anerkannt werden, da die Konformität importierter Waren auch dann erklärt werden kann, wenn ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung für Konformitätserklärungen zwischen Usbekistan und dem Ursprungs- bzw.- Ausfuhrland besteht. Usbekistan hat ein solches Abkommen mit über 50 Ländern geschlossen, wozu auch die meisten EU-Mitgliedstaaten zählen. Das Konformitätszertifikat ist bei der Einfuhr im Original oder in beglaubigter Kopie zusammen mit der Zollanmeldung vorzulegen.

Verkaufsauflagen

Für einige eingeführte, zum Verkauf bestimmte Konsumgüter besteht in Usbekistan die Pflicht, diese innerhalb von zwölf Monaten zu veräußern. Nach zwölf Monaten entsteht ein Verkaufsverbot. Darunter fallen unter anderem Bekleidung, Schuhe, Fernseher, Kühlschränke, Klimaanlagen und Bügeleisen.

Die vollständige Liste der Waren, die den Verkaufsauflagen unterliegen, können Sie hier einsehen: http://lex.uz/docs/243233#1643079 .

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