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Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Zollgesetz und Zollverfahren

E-Commerce

Die VAE haben den Online-Handel in mehreren Richtlinien reguliert.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Zollverwaltung von Dubai beschreibt das Verfahren für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Online-Handels in den Mitteilungen Nr. 15/2021 und 04/2022. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Waren, die über E-Commerce-Kanäle erworben werden und den Wert von von 30.000 Dirham (Dh.) nicht überschreiten.

Registrierung erforderlich

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässige Unternehmen, die am grenzüberschreitenden Online-Handel teilnehmen möchten, müssen ihre Registrierung bei der Zollverwaltung durch die Angabe dieser Aktivität ergänzen. Eine Ergänzung in der Handelslizenz sei nicht nötig.

Zollabfertigung durch Dienstleister

Für die Zollabwicklung von Business-to-Business-Geschäften (B2B) steht die Plattform Dubai Trade zur Verfügung. Unternehmen können Logistiker, Kurier- und Postdienste mit der Zollabfertigung beauftragen. Sie müssen sie zuvor bei der Zollverwaltung als ihre Dienstleister angeben. 

Der Zollwert ist der tatsächlich gezahlte Preis. Unterliegt die Ware Einfuhrbeschränkungen, dann sind entsprechende Genehmigungen vorzulegen. Eine Änderung oder Ergänzung der Zolldeklaration ist bis zu 60 Tage nach ihrer Abgabe möglich.

Die Bestimmungen für die Abfertigung privater Online-Bestellungen aus dem Ausland sind in den Mitteilungen Nr. 09/2021 und 14/2021 zu finden. 

Zollabgaben ab 300 Dirham

Einfuhren bis zu einem Wert von 300 Dirham sind zollfrei. Die Befreiung gilt jedoch nicht für Tabakwaren, Liquids, Alkohol und alkoholhaltige Nahrungsmittel. Rückwaren im Business-to-Consumer-Geschäft (B2C) sind ebenfalls vom Zoll befreit, wenn sie innerhalb von 60 Tagen nach Ausfuhr wieder eingeführt werden. Es fallen keine Zollabfertigungsgebühren an.

Technische Vorgaben für Konsumgüter

Dubai Municipality hat eine technische Richtlinie für Konsumgüter im Online-Handel veröffentlicht. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf folgende Konsumgüter, die nach Dubai importiert werden: Nahrungsergänzungsmittel, Reinigungsmittel, Parfüms, Kosmetika, Körperpflegeprodukte, Spielzeug, Biozide und Lebensmittelkontaktmaterialien. Die Richtlinie legt die Anforderungen für den Onlinehandel mit Konsumgütern, sowohl B2C als auch B2B fest, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und geltende Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

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