Besondere Zollverfahren
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
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Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
Wird die Ware endgültig importiert, dann kommt vor allem das Verfahren "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" in Betracht.
Zoll und Einfuhr kompakt - Türkei gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Es stehen mehrere Zollverfahren zur Verfügung.
Je nach Versandart gelten unterschiedliche Anmeldefristen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Senegal gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.