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Branchen | Vereinigtes Königreich | Bauwirtschaft

Rahmenbedingungen

Wichtige Änderungen sind ab 2024 in der öffentlichen Vergabe zu erwarten. Genaues bleibt hingegen unklar. Auch die weitere Verwendung der CE-Kennzeichnung ist noch unsicher. 

Von Marc Lehnfeld | London

Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherheit zwingend beachten

Die strikte Einhaltung der "Health & Safety"-Bestimmungen ist in der britischen Bauindustrie von besonderer Bedeutung. Immer wieder werden empfindliche Strafen verhängt, weil Bauunternehmen gegen diese als kompliziert geltenden Richtlinien verstoßen. Derzeit wird im britischen Unterhaus auch über eine neue Building Safety Bill debattiert.

Wenn ein deutsches Unternehmen Bauleistungen oder Werklieferungen im Vereinigten Königreich erbringt, kann sich hieraus eine Registrierungspflicht zur britischen Umsatzsteuer (VAT) ergeben. Ferner ist bei der Ausführung von Bau- oder Montageleistungen gegebenenfalls eine Registrierung zum Construction Industry Scheme (CIS) notwendig. Diese Vorschrift gilt auch für deutsche Unternehmen, die keine Betriebsstätte im Vereinigten Königreich haben. Eine Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Weitere Informationen dazu erteilt die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer.

Das Onlineportal "Competefor" bietet ausführliche Informationen über öffentliche und private Projekte im Bereich Tiefbau. Die Webseite ist eine gute erste Anlaufstelle für Geschäftsmöglichkeiten in der Zuliefererkette. Darüber hinaus hilft bei der Recherche nach Ausschreibungen im öffentlichen Sektor diese Internetseite.

Erschwerte Einreise bei Bau- und Handwerksdienstleistungen

Das Ende der Dienstleistungsfreiheit und der Personenfreizügigkeit macht sich deutlich bemerkbar. Der neue Grundsatz lautet "Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich nur mit Visum". Insofern wird in den meisten Fällen nur ein Visum der Kategorie Tier 5 - International Agreement Worker in Betracht kommen. Für die Baubranche ist dies jedoch zumeist nur eine theoretische Möglichkeit, weil das Vereinigte Königreich für fast alle Bautätigkeiten keine Verpflichtung für einen Marktzugang übernommen hat. Aber auch für andere Handwerksleistungen sind die Hürden hoch, denn ein Hochschulabschluss oder Meistertitel sind erforderlich. Ausnahmsweise ohne Visum kann im Rahmen der sogenannten verkaufsnahen Dienstleistungen gearbeitet werden, die sowohl im Freihandelsabkommen (Anhang 21 Ziffer 8 h) als auch - mit leicht abweichenden Tatbestandsvoraussetzungen - im britischen Recht (Immigration Rules, Ziffer PA 7) vorgesehen sind. Wichtigste Voraussetzung: ein enger Zusammenhang mit einem Kauf-/Mietvertrag. An diesem Zusammenhang wird es bei Handwerksleistungen allerdings häufig fehlen.

Erleichterungen gibt es allerdings für am Bau Beschäftigte, die ein Arbeitsverhältnis in Großbritannien suchen. Im Juli 2023 sind folgende Bauberufe der britischen Liste der Mangelberufe (Shortage Occupation List) hinzugefügt worden: Maurer, Dachdecker, Schreiner, Tischler, Stuckateure sowie alle weiteren Bauberufe, die nicht gesondert genannt sind. 

Änderungen beim Marktzugang von Bauprodukten möglich

Durch den Brexit hat das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2021 den Europäischen Binnenmarkt verlassen. Bestehende EU-Gesetze wurden in nationales Recht überführt. Das gilt auch für die Bauprodukteverordnung, die in britisches Recht übernommen wurde.

Zurzeit kann die CE-Kennzeichnung noch für den britischen Markt verwendet werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) hatte Anfang August 2023 bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung unbefristet anerkennen wird. Ob dies auch für Bauprodukte gelten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Aktuell gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2025. Die britische Regierung hat angekündigt, zeitnah über eine mögliche dauerhafte Anerkennung der CE-Kennzeichnung auch für Bauprodukte zu entscheiden. Die zuständige Behörde informiert in einem Leitfaden über den Marktzugang von Bauprodukten.

Bei der Einfuhr von Bauprodukten sind die britischen Zollbestimmungen zu beachten, unter Umständen werden Zölle erhoben. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Zoll und Einfuhr kompakt - Vereinigtes Königreich

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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