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Rechtsbericht Vereinigtes Königreich Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Britisches Einwanderungsrecht mit vielen Änderungen

Für Geschäftsreisende sehen die Visitor Rules einige Erleichterungen vor. Deutlich schwerer soll hingegen der Zugang zum britischen Arbeitsmarkt werden. Und: natürlich wird alles teurer.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Geschäftsreisende dürfen künftig etwas mehr

Die Visitor Rules sind Bestandteil der britischen Immigration Rules. Sie gelten sowohl für Privatreisende als auch für kurze Geschäftsreisen. Was Letztere betrifft, sind die „Permitted Activities“ von besonderer Bedeutung. Dort wird bestimmt, welche geschäftlichen Aktivitäten die „Visitors“ im Vereinigten Königreich ausführen dürfen. 

Und an dieser Stelle gibt es zwei kleine Verbesserungen: Bei der konzern-internen Entsendung (Intra-Corporate Activities - PA5) ist aktuell wirklich nur Arbeit innerhalb der britischen Tochter- oder Muttergesellschaft möglich, insbesondere zur Unterstützung interner Projekte. Künftig darf auch Arbeit bei Kunden der britischen Konzerngesellschaft ausgeführt werden, vorausgesetzt, diese ist gelegentlich und wird nicht zum eigentlichen Zweck der Entsendung. Außerdem müssen diese Aktivitäten Teil eines Projektes oder einer Dienstleistung sein, die von der britischen Gesellschaft an den Kunden erbracht wird, nicht direkt von der deutschen. 

Die zweite Verbesserung betrifft das „Home Office“ - Arbeiten auf Distanz. Konkret: Zukünftig darf man als Visitor in das Vereinigte Königreich einreisen und von dort aus für seinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, vorausgesetzt, das Arbeiten ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts. Mit dieser Regelung will man dem wachsenden Trend des Arbeitens auf Distanz Rechnung tragen. Sie wird es jedoch nicht ermöglichen, britischen Kunden vor Ort irgendwelche Dienstleistungen zu erbringen. Diese Neuerung findet sich im neuen PA4 (h).

Eine weitere Verbesserung, allerdings speziell für eine Berufsgruppe, findet sich in PA12.2: Angehörige rechtsberatender Berufe haben eine deutlich erweiterte Palette an möglichen Tätigkeiten. Diese Änderungen werden zum 31. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Schwellen für die Annahme einer Arbeitsstelle sollen deutlich höher werden

Hier geht es nicht, wie bei den Visitor Rules, um die vorübergehende Einreise zur Dienstleistungserbringung, sondern um die Einwanderung in das Vereinigte Königreich, und häufig auch in den britischen Arbeitsmarkt. Hierzu hat die britische Regierung einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, der dem Ziel der deutlichen Reduzierung der Einwanderung dienen soll. 

Die wichtigste Änderung: das Mindestgehalt für visumspflichtige Fachkräfte soll deutlich ansteigen – von derzeit 26.200 GBP (Stand Dezember 2023 ca. 30.260 Euro) auf dann 38.700 GBP (ca. 44.700 Euro). Das würde bedeuten, dass viele Beschäftigungsmöglichkeiten für Ausländerinnen und Ausländer zukünftig wegfielen. Denn viele der visumspflichtigen Tätigkeiten haben ein ortsübliches Gehalt von deutlich unter 38.700 GBP.

Die Liste der Mangelberufe (Shortage Occupation List) dient verschiedenen Zwecken. Unter anderem gibt sie für die dort genannten Berufe das Recht, das ortsübliche Gehalt um bis zu 20 Prozent zu unterschreiten. Die Liste als solche soll zwar – zumindest vorerst – erhalten bleiben, jedoch soll die Möglichkeit der Gehaltsunterschreitung ersatzlos wegfallen.

Weitere Änderungen: Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen genießen wegen des besonderen Mangels an Fachkräften auf diesem Gebiet viele Privilegien. Künftig sollen sie aber nicht mehr wie bisher ihre nahen Angehörigen mitbringen dürfen, wenn sie selbst ein Visum haben. Auf diesem Weg werden bislang nach Angaben des britischen Innenministeriums jährlich ca. 120.000 Visa erteilt. Das Mindesteinkommen britischer Haushalte, die nicht-britische Angehörige aufnehmen möchten, wird ebenfalls auf 29.000 GBP erhöht (bisher 18.600 GBP). Schließlich soll die erst 2021 eingeführte „Graduate Visa Route“, mit der Absolvent:innen britischer Universitäten nach ihrem Abschluss zwei Jahre lang im VK arbeiten durften, auf den Prüfstand gestellt werden. Da es sich bei dieser Route um eine der wenigen Arbeitsmöglichkeiten ohne Sponsorship handelt, wäre eine Abschaffung für britische Arbeitgeber eine herbe Enttäuschung. 

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich (noch) nicht um Rechtsänderungen, sondern um politische Absichtserklärungen. Da sie von der Regierungspartei stammen, haben sie allerdings eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit. Als Zeithorizont für die Umsetzung nennt die Regierung das Frühjahr 2024.

Die Gebühren steigen signifikant

Bereits im Oktober dieses Jahres hatte es eine deutliche Steigerung der Gebühren für Visa gegeben. Künftig soll auch die „Immigration Health Surcharge“ erheblich teurer werden. Bei dieser Abgabe handelt es sich um einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Gesundheitsbehörde NHS, der auch dann zu zahlen ist, wenn eine private Krankenversicherung existiert. Die Abgabe wird insbesondere von allen geschuldet, die ein mindestens sechsmonatiges Arbeitsvisum haben. Bislang betrug sie 624 GBP pro Jahr, zum neuen Jahr soll sie 1.035 GBP jährlich kosten, also eine Teuerungsrate von 66 Prozent.

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