Rechtsmeldung Welt Dienstleistungserbringung

Welche rechtlichen und administrativen Aspekte sind bei der Entsendung von Mitarbeitenden in EU-Mitgliedstaaten zu beachten?

Per Entsendemeldung muss fast jeder Arbeitseinsatz über die nationalen Meldeportale angezeigt werden. Die Meldung ist häufig vor Beginn der Arbeitstätigkeit zu tätigen. Durch diese Mitteilung können die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Mitgliedstaaten die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitnehmerschutzvorschriften besser kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.

Der Arbeitgeber ist auch durch die Verordnung EG (883/2004) gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit eines Mitarbeiters innerhalb der EU/EWR und der Schweiz dem zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Eine zeitliche Begrenzung sehen die Rahmenbedingungen nicht vor. Also egal wie lange die Tätigkeit dauert, die zuständige Krankenkasse muss informiert werden – die Regel gilt also sowohl für monatelange Einsätze als auch für einzelne Meetings oder Messebesuche im europäischen Ausland.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass bei einer Entsendung vier Rechtsgebiete zu beachten sind:

  1. Arbeitsrecht: Anpassung des Arbeitsvertrags, Anhörung des Betriebsrats, Entsendemeldung (nationale Register/Meldeportale)

  2. Gewerberecht: Dienstleistungsanzeige/Qualifikationsnachweis

  3. Sozialversicherungsrecht: A1-Bescheinigung

  4. Steuerrecht: Doppelbesteuerungsabkommen, 183-Tage-Regelung, Umsatzsteuerrecht.

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