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Recht kompakt | Vereinigtes Königreich | Dienstleistungserbringung

Vereinigtes Königreich: Checkliste für die Auftragsdurchführung

Für die Durchführung eines Auftrags im Vereinigten Königreich können bestimmte Fragen/Punkte als Orientierung dienen.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Bestehen spezielle Versicherungspflichten?

Ja, insbesondere in Form der employers liability insurance. 

Ist mit Kontrollen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu rechnen?

Ja, durch die britische Behörde für Arbeitsschutz und -sicherheit (Health and Safety Executive).

Ist in der Rechnung Mehrwertsteuer auszuweisen?

Grundsatz: Nein, da beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Steuerschuldner der Auftraggeber ist (Umkehr der Steuerschuldnerschaft - reverse charge). Sonstige Leistungen, welche im Vereinigten Königreich unter die B2B-Grundregel fallen, unterliegen damit weiterhin dem Reverse-Charge-Verfahren.

Wichtig: Rechnungen für Umsätze, die unter das Reverse-Charge Verfahren fallen, müssen zusätzlich zu den bisher geltenden Rechnungsanforderungen weitere Angaben enthalten. Hierzu zählen der Hinweis auf die Anwendung des Reverse-Charge sowie die Angabe des Umsatzsteuerbetrages bzw. des Steuersatzes.

Umfassende Informationen stellt die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in verschiedenen Merkblättern zur Verfügung.

Informationen zur Rechnungsstellung mit britischer Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) hält die britische Regierung bereit.

Gibt es steuerliche Besonderheiten?

Ja, insbesondere die Bauabzugssteuer (Construction Industry Scheme); die daraus resultierende Registrierungspflicht trifft grundsätzlich auch deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte im Vereinigten Königreich. Es besteht die Möglichkeit, die Registrierung mit Hilfe der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer abzuwickeln.

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