Indonesien | Rechtsbericht | Dienstleistungserbringung

EU-Indonesien-Abkommen: Dienstleistungshandel im Fokus

Das geplante Abkommen (CEPA) schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungen und digitalen Handel.

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Das Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) zwischen der Europäischen Union und Indonesien – noch nicht unterzeichnet – schafft einen neuen rechtlichen Rahmen für den Dienstleistungshandel. Am 29. Juni 2026 beantragte die Europäische Kommission beim Rat die Ermächtigung zur Unterzeichnung des Abkommens. Indonesien führt seinerseits parallel sein eigenes innerstaatliches Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf die Unterzeichnung durch. Der folgende Bericht analysiert die zentralen Punkte des Abkommenstextes.

Das CEPA und das GATS-System

Der Dienstleistungshandel wird vor allem in Kapitel 8 des CEPA geregelt, das den Dienstleistungshandel und Investitionen betrifft. Die Liberalisierung knüpft an die rechtliche Struktur des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der Welthandelsorganisation an. Um die Zugangsbedingungen zum indonesischen Markt zu beurteilen, muss zunächst geklärt werden, auf welche Weise die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird. Das Abkommen unterscheidet hierfür vier Erbringungsarten:

  1. Grenzüberschreitende Erbringung: Die Dienstleistung wird vom Hoheitsgebiet einer Vertragspartei aus für das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei erbracht – beispielsweise Beratungs- oder IT-Dienstleistungen, die von Deutschland aus für einen Kunden in Indonesien erbracht werden.
  2. Nutzung im Ausland: Der Kunde nutzt die Dienstleistung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei.
  3. Gewerbliche Präsenz: Setzt die Gründung eines Unternehmens, einer Zweigniederlassung oder einer anderen Form gewerblicher Präsenz auf dem indonesischen Markt voraus.
  4. Präsenz natürlicher Personen: Bestimmte Fachkräfte reisen vorübergehend zu geschäftlichen Zwecken in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei ein.

Anders als andere Freihandelsabkommen, die einen Negativlisten-Ansatz verfolgen, schafft das CEPA zwischen EU und Indonesien keine allgemeine Dienstleistungsfreiheit. Der Grad der Marktöffnung Indonesiens hängt vom jeweiligen Sektor, der Erbringungsart und den konkreten Verpflichtungen ab, die die Vertragsparteien eingehen. Die Liberalisierung jedes einzelnen Sektors erfordert daher eine sorgfältige Prüfung der entsprechenden Anhänge, die bis zur Unterzeichnung des CEPA noch geändert werden können.

Marktzugang für Dienstleistungen (Kapitel 8)

Das CEPA beschränkt sich nicht auf ein Abkommen über Zölle. Es enthält auch eine eigene Regelung für den Dienstleistungshandel, die in Kapitel 8 behandelt wird. In den liberalisierten Sektoren schränkt das CEPA die Möglichkeit der Vertragsparteien ein, bestimmte mengenmäßige Beschränkungen des Marktzugangs aufrechtzuerhalten – darunter Beschränkungen der Zahl der Dienstleistungserbringer, des Gesamtwerts der Transaktionen oder Vermögenswerte sowie der Zahl der Transaktionen oder der Gesamtmenge der erbrachten Dienstleistungen. Für die grenzüberschreitende Erbringung kommt der Regelung zur lokalen Präsenz besondere Bedeutung zu: In den von den jeweiligen Verpflichtungen erfassten Sektoren darf vom Dienstleistungserbringer der anderen Vertragspartei nicht verlangt werden, ein Unternehmen oder eine gleichwertige Präsenz im Hoheitsgebiet zu gründen oder aufrechtzuerhalten, um die Dienstleistung erbringen zu können.

Zu diesen Regeln kommt der Grundsatz der Inländerbehandlung hinzu: Im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen dürfen Dienstleistungserbringer der anderen Vertragspartei keine weniger günstige Behandlung erhalten als die eigenen Dienstleistungserbringer in vergleichbaren Situationen. Das Bestehen einer allgemeinen Marktzugangsverpflichtung bedeutet jedoch nicht, dass alle Dienstleistungssektoren vollständig geöffnet sind. Das Abkommen enthält beispielsweise spezifische Regelungen oder Ausnahmen für audiovisuelle Dienstleistungen, die Kabotage im Seeverkehr und bestimmte Luftverkehrsdienstleistungen.

Digitaler Handel (Kapitel 10)

Das CEPA widmet dem digitalen Handel ein eigenes Kapitel mit dem Ziel, ein verlässliches und sicheres Umfeld für elektronisch abgewickelte Transaktionen zu schaffen.

Das Abkommen gewährleistet den freien grenzüberschreitenden Datenverkehr, indem es ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung untersagt. Das heißt, Indonesien darf Unternehmen nicht ohne sachliche Rechtfertigung verpflichten, Daten ausschließlich im indonesischen Hoheitsgebiet zu speichern oder zu verarbeiten. Zudem erkennt das Abkommen die Rechtsgültigkeit von Verträgen, elektronischen Signaturen und Vertrauensdiensten an, die auf digitalem Weg geschlossen bzw. erbracht werden, wodurch formale Hürden für vollständig online abgewickelte Transaktionen abgebaut werden.

Ebenfalls untersagt ist die Forderung nach Übertragung oder Offenlegung von Quellcode als Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit auf dem indonesischen Markt, mit Ausnahmen nur zu regulatorischen, aufsichtsrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Zwecken. Ergänzt wird der Rahmen durch Regeln zum Schutz von Online-Verbrauchern sowie zur regulatorischen Zusammenarbeit zwischen Indonesien und der EU.

Regelung wichtiger Sektoren

Für deutsche Unternehmen sind einige Schlüsselsektoren von besonderem Interesse.

  • IT-Dienstleistungen. Das CEPA erfasst die sogenannten computer services in weitem Umfang. Dazu zählen Softwareentwicklung, Systemimplementierung, Integration, Wartung und technischer Support. Das ist nicht nur für Technologieunternehmen relevant, sondern auch für die deutsche Industrie insgesamt, da Software, Sensorik und häufig auch Fernüberwachung heute zu wesentlichen Bestandteilen vieler Maschinen und Anlagen gehören.
  • Seeverkehr. Das CEPA enthält eigene Regelungen für den internationalen Seeverkehr, einschließlich Haus-zu-Haus-Dienstleistungen und Beförderungen, die verschiedene Verkehrsträger kombinieren. Davon profitieren deutsche Logistik- und Speditionsunternehmen.
  • Weitere Sektoren. Das CEPA eröffnet zudem ausdrücklich Chancen im Finanzsektor, im verarbeitenden Gewerbe und im Bereich erneuerbare Energien, unter anderem. Letzterer ist besonders für deutsche Unternehmen interessant, die Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen entwickeln.

In all diesen Sektoren gilt dieselbe Grundregel: Das Abkommen stellt sicher, dass europäische Unternehmen gegenüber indonesischen Unternehmen nicht diskriminiert werden, und erleichtert den Erhalt der erforderlichen Lizenzen. Die genaue Reichweite dieser Garantien hängt jedoch weiterhin von den konkreten Verpflichtungen ab, die Indonesien eingeht – diese werden erst mit dem endgültigen Text des CEPA feststehen.

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