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Klimagesetze: Emissionsziel gesetzlich verankert
Die britische Regierung hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in einem Klimawandelgesetz festgesetzt. Überwacht wird es von einem unabhängigen, überstaatlichen Komittee.
04.09.2023
Von Marc Lehnfeld | London
Zentraler rechtlicher Baustein des britischen Klimawandels ist der Climate Change Act 2008. Dieser verankert die Maßnahmen zur Absenkung der Nettoneuemissionen auf null bis 2050 gegenüber dem Basisjahr 1990. Das Ziel wurde zuletzt 2019 hinsichtlich einer Reduktion von 80 Prozent der Emissionen auf 100 Prozent angepasst.
Geregelt werden in dem Gesetz unter anderem die Zwischenziele der Carbon Budgets, die Messung der Zielerreichung und die Aufgaben der überwachenden Klimawandelkommission (CCC). Die Ziele der fünfjährigen Carbon Budgets werden per Verordnung erlassen. Zuletzt wurde die sechste Version (The Carbon Budget Order 2021) für den Zeitraum 2033 bis 2037 festgelegt. Strafen für Unternehmen drohen vor allem bei Verstößen mit dem Emissionshandel. Geregelt wird das unter anderem in der Greenhouse Gas Emissions Trading Scheme Order.
Klimawandelkommission überwacht Klimaziele
Mit der CCC hat der Gesetzgeber eine unabhängige, überstaatliche Einrichtung geschaffen, die die Umsetzung der Klimaziele durch die Regierung mit Argusaugen überwacht. Die CCC veröffentlicht jährlich einen Fortschrittsbericht für das britische Unterhaus, in dem die Kommission die Maßnahmen der Regierung mit dem tatsächlichen Fortschritt bei der Emissionsreduktion abgleicht und unverbindliche Empfehlungen ausspricht.
Werden die Klimaziele nicht eingehalten, können Interessengruppen auch gegen die Regierung klagen und Nachbesserung verlangen, wie im letzten Jahr geschehen. Umweltschützer haben bereits erfolgreich gegen die Regierungsstrategie geklagt. Im Juli 2022 verpflichtete der High Court die Regierung zur Nachbesserung ihrer Strategie, was zur Veröffentlichung des nachgeschärften Carbon Budget Delivery Plan (CBDP) führte.