Zollbericht Vereinigtes Königreich Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Besondere Zollverfahren
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Waren in weitere Zollverfahren überführt werden.
04.09.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Vorübergehende Verwendung (temporary admission und Carnet ATA)
Dieses Verfahren kann genutzt werden, um Waren nur vorübergehend in Großbritannien einzuführen, beispielsweise Berufsausrüstung oder Messe- und Ausstellungswaren. Die vorübergehende Einfuhr ist für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren möglich. Die genauen Zeiträume hängen von der jeweiligen Ware ab.
Es gibt die Möglichkeit einer vollständigen oder einer teilweisen Einfuhrabgabenbefreiung. Die teilweise Befreiung kommt in Frage, wenn die Waren nicht in der Liste der zulässigen Waren aufgeführt sind oder der Verwendungszweck nicht abgedeckt ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall ist eine Sicherheit zu hinterlegen und pro Monat, in dem die Ware in Großbritannien verbleibt, werden drei Prozent des vollen Zollsatzes einbehalten.
Details enthält der Leitfaden der britischen Zollbehörden.
Carnet ATA
Zudem gibt es die Möglichkeit, das Carnet ATA zu verwenden. Damit können Waren vereinfacht eingeführt werden, ohne dass eine Sicherheit hinterlegt werden muss. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).
Das Carnet ATA wird vor allem für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Warenmuster verwendet. Eine vollständige Auflistung aller Waren, die mit einem Carnet ATA eingeführt werden können, findet sich in der Übersicht der britischen Regierung.
Aktive und passive Veredelung
Aktive Veredelung
Mit der aktiven Veredelung (inward processing) können Waren eingeführt, verarbeitet oder repariert und anschließend wieder ausgeführt werden, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuern erhoben werden. Werden die Waren nach der Verarbeitung in Großbritannien zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen, ist der für die verarbeiteten Waren einschlägige Zollsatz anzuwenden, sofern er nicht höher ist als der Zollsatz für die importierten Waren.
Voraussetzung für die Nutzung des Verfahrens ist eine entsprechende zollrechtliche Bewilligung. Der Antragsteller muss in Großbritannien ansässig sein. Es gibt verschiedene Bewilligungen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten:
- Vollständig (full), wenn die aktive Veredelung regelmäßig genutzt werden soll. Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vorher gestellt werden.
- Rückwirkend (restrospective), sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Durch Erklärung im Rahmen der Zollanmeldung. Diese Möglichkeit besteht dreimal pro Jahr für Waren im Wert von höchstens 500.000 Pfund je Einfuhr. In bestimmten Fällen ist die Nutzung dieser Bewilligung nicht möglich, beispielsweise wenn vereinfachte Zollverfahren zur Einfuhr genutzt werden, die Waren Antidumpingmaßnahmen unterliegen oder verbrauchssteuerpflichtig sind.
Details enthält der Leitfaden zur aktiven Veredelung.
Passive Veredelung
Mit der passiven Veredelung (outward processing) können Waren aus Großbritannien ausgeführt und nach der Ver- oder Bearbeitung in einem Drittland wiedereingeführt werden. Bei der Wiedereinfuhr wird ein reduzierter Zollsatz erhoben. Bemessungsgrundlage sind Reparatur- beziehungsweise Verarbeitungskosten sowie Kosten für Versand und Versicherung.
Es gibt verschiedene Bewilligungen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten:
- Vollständig (full), wenn die passive Veredelung regelmäßig genutzt werden soll. Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor der Ausfuhr gestellt werden.
- Rückwirkend (restrospective), sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Option besteht nur einmal in drei Jahren.
- Durch Erklärung im Rahmen der Zollanmeldung. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Ausfuhr zur Reparatur handelt. Die Möglichkeit besteht dreimal pro Jahr.
Details enthält der Leitfaden zu passiven Veredelung.
Zolllagerverfahren (customs warehousing)
In Großbritannien gibt es sowohl öffentliche als auch private Zolllager. Für die Unterhaltung eines Zolllagers ist eine entsprechende Bewilligung notwendig, für die Nutzung eines Zolllagers jedoch nicht.
Während Waren sich in einem Zolllager befinden, dürfen sie nicht verändert werden. Erlaubt sind Maßnahmen zum Erhalt der Ware oder zur Vorbereitung des Weiterverkaufs. Verarbeitung oder Reparaturen sind möglich, sofern eine Bewilligung zur aktiven Veredelung von den britischen Zollbehörden erteilt wurde.
Waren können zeitlich begrenzt aus einem Zolllager entfernt werden. Auch hierfür ist eine entsprechende, durch die Zollbehörden ausgestellte Bewilligung notwendig.
Es werden keine Einfuhrabgaben erhoben, solange sich die Ware in einem Zolllager befindet. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig, wenn die Ware aus dem Zolllager entfernt und in den freien Verkehr überführt wird.
HM Revenue and Customs (HMRC) stellt ausführliche Informationen zum Zolllagerverfahren und zur Nutzung eines Zolllagers zur Verfügung.
Transit
Das Vereinigte Königreich nimmt am gemeinsamen Versandverfahren teil. Die Abfertigung erfolgt über das "New Computerised Transit System (NCTS)". Versandverfahren können entweder beim zugelassenen Empfänger oder beim Bestimmungszollamt beendet werden.
Weiterführende Informationen enthält der Leitfaden zum gemeinsamen Versandverfahren.
Endverwendung (authorised use)
Waren, die mit einem bestimmten Verwendungszweck eingeführt werden, können von reduzierten Zollsätzen oder kompletter Zollfreiheit profitieren. Voraussetzung ist das Vorliegen einer zollrechtlichen Bewilligung.
Es gibt verschiedene Bewilligungen:
- Vollständig (full), wenn das Verfahren regelmäßig genutzt werden soll. Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor der Ausfuhr gestellt werden.
- Rückwirkend (retrospective), sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
- Durch Erklärung im Rahmen der Zollanmeldung. Diese Möglichkeit besteht bis zu dreimal im Jahr für Waren, die einen Wert von 500.000 Pfund je Einfuhr nicht überschreiten.
Details enthält der Leitfaden zur Beantragung und Nutzung des Verfahrens zur Endverwendung.